Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden vergangenen Herbst ist ein 21-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach den Syrer, der als islamistischer Gefährder gilt, am Freitag unter anderem wegen Mordes schuldig.
Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte am Freitag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats. Der Staatsschutzsenat sehe eine besondere Schwere der Schuld. Außerdem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden.
Islamismus:"Deutschland war für ihn Feindesland"
In Dresden beginnt der Prozess um die tödliche Messerattacke auf zwei Touristen. Ein Gutachter beschreibt den Angeklagten als jungen Mann, getrieben von religiösem Hass.
Mit dem Urteil folgte der Senat am OLG Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert. Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar niedergestochen. Einer der Männer starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am 12. April begonnen.
Der Verurteilte Abdullah al-H. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen. Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.