Menschenrechte - Strasbourg:Sicherungsverwahrung wieder vor Menschenrechtsgericht

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch wieder über die Sicherungsverwahrung eines verurteilten Sexualstraftäters aus Bayern verhandelt. Die Richter hatten in erster Instanz die Klage des Mannes abgewiesen. Ein Urteil der Straßburger Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. (Beschwerde-Nr. 10211/12 und 27505/14).

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Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch wieder über die Sicherungsverwahrung eines verurteilten Sexualstraftäters aus Bayern verhandelt. Die Richter hatten in erster Instanz die Klage des Mannes abgewiesen. Ein Urteil der Straßburger Richter wird erst in einigen Monaten erwartet. (Beschwerde-Nr. 10211/12 und 27505/14).

Der Kläger hatte im Sommer 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin in einem Wald in Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen. Er erhielt eine Jugendstrafe von zehn Jahren. In Freiheit kam er danach nicht: Gutachter attestierten ihm sexuellen Sadismus, die Gerichte ordneten daraufhin nachträglich eine Sicherungsverwahrung an. Der Mann wehrt sich seitdem vor den Gerichten gegen seine Unterbringung.

Die Sicherungsverwahrung soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

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