Bundestagswahl:Eine Frage des Faltens

Lesezeit: 2 min

Bereits im Wahlkampf hatte Laschet mit unglücklichen Bildern zu kämpfen. Am Wahltag selbst kommt ein weiteres dazu: Anscheinend nimmt es der CDU-Kandidat mit dem Wahlgeheimnis nicht so genau.

Von Julia Hippert

Dass er auf Fotos nicht immer die beste Figur gemacht hat, damit hat sich CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet wahrscheinlich schon abgefunden. Ikonisch wurde das Bild des lachenden Laschets angesichts der Zerstörung und Verzweiflung, die das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen in diesem Sommer mit sich gebracht hatte.

Jetzt ist dieser Wahlkampf endlich vorbei. Und Armin Laschet schafft es auch ganz zum Schluss noch einmal ein Bild zu produzieren, das vielleicht zur Ikone für einen im Ganzen unglücklichen Wahlkampf werden könnte.

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Es ist Wahltag, 11 Uhr, Armin Laschet gibt in seiner Heimatstadt Aachen seine Stimme ab. Auf dem Weg zum Wahllokal macht er noch Selfies mit jungen Fans, stellt sich mit seiner Frau brav in die Reihe der wartenden Wähler, bis er dran ist. Er geht in die Wahlkabine, kreuzt seinen Stimmzettel an, kommt heraus und will ihn in die Wahlurne stecken.

Aber was ist das? Dem aufmerksamen Beobachter fällt auf, dass Laschet seinen Stimmzettel nicht nach innen gefaltet hat, sodass man nur die blanke Rückseite des Stimmzettels sehen kann, sondern nach außen. Für die vielen Fotografen und Kameramänner im Wahllokal in Aachen hält Laschet den Wahlzettel dann auch noch einen Moment fest, bevor er ihn in die Wahlurne steckt. Auf den Fotos sind seine beiden Kreuze deutlich zu erkennen.

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Eigentlich ist die Wahl in Deutschland geheim. Im Paragraf 56 der Bundeswahlordnung steht in 2. Absatz: "Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist." Falls ein Wähler den Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist, hat der Wahlvorstand ihn zurückzuweisen, heißt es im Gesetz weiter. Aber der Wahlvorstand stoppte Laschet nicht.

Ungültig ist die Stimme damit aber nicht. Der Bundeswahlleiter schreibt dazu auf Twitter: "Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig." Auch könne in Laschets Verhalten keine Wählerbeeinflussung gesehen werden.

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Die Stimme würde nur dann nicht zählen, wenn Laschet mehr als zwei Kreuze gemacht, noch etwas anderes auf den Zettel gemalt oder zum Beispiel seinen Namen dort vermerkt hätte (worauf den Bildern zufolge nichts hindeutet).

Jetzt könnte man argumentieren, dass die Wahl Laschets niemanden überraschen dürfte. Man kann auch fragen, wer letztlich das Wahlgeheimnis verletzt: Der falsch faltende Kandidat oder die Fotografen, die seinen Stimmzettel für die Öffentlichkeit ablichten. Die meisten Leser werden aber ohnehin geahnt haben, dass Laschet für die Union stimmt. Am Ende bleibt jedenfalls: ein unglückliches Bild des Unionskandidaten.

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