Stuttgart:Stuttgarter Luftreinhaltungsurteil: Strobl für Berufung

Stuttgart (dpa/lsw) - Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hat dafür plädiert, Berufung gegen das Urteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart einzulegen. In der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag in Stuttgart sagte er nach Angaben von Teilnehmern, dass es der Regierung um saubere Luft in der Stadt und nicht um Fahrverbote gehe. Deshalb müsse das Land Berufung einlegen, damit neue Maßnahmen zur Luftreinhaltung in einer erneuten Bewertung eines Gerichts berücksichtigt werden könnten. Damit schwelt der Konflikt bei dem Thema in der grün-schwarzen Landesregierung weiter. Denn die Grünen wollen allenfalls eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht mittragen, bei der nur die juristischen Aspekte des Urteil noch einmal genauer betrachtet würden - nicht aber die inhaltlichen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hat dafür plädiert, Berufung gegen das Urteil zur Luftreinhaltung in Stuttgart einzulegen. In der Sitzung der CDU-Landtagsfraktion am Dienstag in Stuttgart sagte er nach Angaben von Teilnehmern, dass es der Regierung um saubere Luft in der Stadt und nicht um Fahrverbote gehe. Deshalb müsse das Land Berufung einlegen, damit neue Maßnahmen zur Luftreinhaltung in einer erneuten Bewertung eines Gerichts berücksichtigt werden könnten. Damit schwelt der Konflikt bei dem Thema in der grün-schwarzen Landesregierung weiter. Denn die Grünen wollen allenfalls eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht mittragen, bei der nur die juristischen Aspekte des Urteil noch einmal genauer betrachtet würden - nicht aber die inhaltlichen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli entschieden, dass die im Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichen, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Das beklagte Land versucht, Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart zu verhindern. Die Landesregierung hat bis zum 4. Oktober Zeit, eine Entscheidung zum Umgang mit dem Urteil zu treffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich öffentlich noch nicht positioniert. Die Möglichkeiten sind eine Annahme des Urteils, eine Sprungrevision oder eben eine Berufung.

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