Stuttgart:Ordnungsgeld: Anwältin verschweigt Namen im NSU-Ausschuss

Stuttgart (dpa/lsw) - Weil sie im NSU-Ausschuss des Landtags den Namen eines wohl wichtigen Zeugens nicht nennen will, hat das Amtsgericht Stuttgart gegen eine Anwältin ein Ordnungsgeld verhängt. Das Gericht sei der Argumentation des Ausschusses gefolgt, wonach die Rechtsanwältin kein Auskunftsverweigerungsrecht habe, sagte ein Landtagssprecher am Montag in Stuttgart. Die Frau solle 1000 Euro zahlen. Dagegen habe sie aber Beschwerde eingelegt, so dass das Landgericht Stuttgart als nächsthöhere Instanz nun entscheiden muss.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Weil sie im NSU-Ausschuss des Landtags den Namen eines wohl wichtigen Zeugens nicht nennen will, hat das Amtsgericht Stuttgart gegen eine Anwältin ein Ordnungsgeld verhängt. Das Gericht sei der Argumentation des Ausschusses gefolgt, wonach die Rechtsanwältin kein Auskunftsverweigerungsrecht habe, sagte ein Landtagssprecher am Montag in Stuttgart. Die Frau solle 1000 Euro zahlen. Dagegen habe sie aber Beschwerde eingelegt, so dass das Landgericht Stuttgart als nächsthöhere Instanz nun entscheiden muss.

Die Rechtsanwältin hatte am 20. März dieses Jahres öffentlich Spekulationen um die angebliche Anwesenheit ausländischer Geheimdienste am Todestag der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn befeuert. Eine Kontaktperson habe ihr erklärt, es sei am 25. April 2007 auf der Theresienwiese um ein Waffengeschäft gegangen. Den Namen ihrer Kontaktperson wollte die Frau aber nicht nennen.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) für zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantwortlich sind, auch an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007. Sowohl amerikanische als auch deutsche Behörden hatten wiederholt beteuert, es habe am 25. April 2007 keinen Einsatz gegen Islamisten in Heilbronn gegeben.

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