Stuttgart:Haushaltspolitik als Zankapfel von Regierung und Opposition

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Haushaltspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist der Opposition von SPD und FDP weiterhin ein Dorn im Auge. SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch forderte nach der Klausur seiner Fraktion am Donnerstag in Stuttgart konkrete Angaben darüber, wie das Land die vermutlich hohen finanziellen Überschüsse im Etat verwenden wolle. Er bekräftigte die SPD-Forderung nach einem Investitionsprogramm für Liegenschaften und Straßen des Landes. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke forderte einen deutlich höheren Abbau von Schulden als Grün-Schwarz bislang einplant hat.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Haushaltspolitik der grün-schwarzen Landesregierung ist der Opposition von SPD und FDP weiterhin ein Dorn im Auge. SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch forderte nach der Klausur seiner Fraktion am Donnerstag in Stuttgart konkrete Angaben darüber, wie das Land die vermutlich hohen finanziellen Überschüsse im Etat verwenden wolle. Er bekräftigte die SPD-Forderung nach einem Investitionsprogramm für Liegenschaften und Straßen des Landes. FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke forderte einen deutlich höheren Abbau von Schulden als Grün-Schwarz bislang einplant hat.

Auch bei der SPD stößt auf Kritik, wie die Regierung bislang mit dem Schuldenabbau umgeht. Eigentlich muss ein bestimmter Anteil von Mehreinnahmen in die Kredittilgung gesteckt werden. Grün-Schwarz hat die Haushaltsordnung aber so geändert, dass das Geld auch in den Abbau versteckter (impliziter) Schulden fließen kann - vor allem in den Abbau des Sanierungsstaus. Die SPD will wissen, was genau die Regierung alles unter diese implizite Verschuldung fasst. Im Herbst wird der Doppeletat 2018/2019 im Landtag beraten.

Rülke sagte, angesichts der hohen Steuereinnahmen und eines Schuldenbergs von 47 Milliarden Euro solle das Land im Doppeletat 2018/2019 mindestens eine Milliarde Euro an Krediten zurückzahlen. Die grün-schwarzen Regierungsfraktionen planen bislang einen Betrag von 200 bis 250 Millionen Euro im Jahr 2018 zur Kredittilgung ein.

Unterdessen kann sich die FDP im Gegenzug für finanzielle Mittel ein Mitspracherecht des Bundes in der Bildung vorstellen. Denkbar sei, dass man bundeseinheitlich Kompetenzen und Wissensstandards definiere, die ein Schüler mit einem bestimmten Bildungsabschluss vorweisen solle. Die Gestaltung der Schulstruktur solle hingegen in der Kompetenz der Länder bleiben. Jährlich könne bewertet werden, ob sich die Bundesländer dem definierten Niveau annäherten oder zurückfielen. Dies könne dann Motivation sein, besser zu werden.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs die Bildungspolitik umkrempeln zu wollen. Das so genannte Kooperationsverbot im Grundgesetz, das eine Einmischung des Bundes in die Schulpolitik untersagt, muss nach Schulz' Ansicht weg. Auch SPD-Fraktionschef Stoch meinte: „Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Bund kein Geld an die Länder geben darf.“ Er verteidigte zwar die Länderkompetenzen in der Bildung. Aber bei Standards wie etwa der Vergleichbarkeit von Abitur-Noten sollten gewisse Maßstäbe gelten. Eine Grundgesetzänderung lehnt die Union im Bund aber ab.

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