Stuttgart:Anti-Terror-Paket kommt mit Abstrichen: keine Vorratsdaten

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die grün-schwarze Landesregierung bringt das Anti-Terror-Paket von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Abstrichen auf den Weg. Die Grünen-Landtagsfraktion stimmte am Dienstag in Stuttgart für eine Reihe von geplanten Gesetzesänderungen, um Anschläge besser verhindern zu können. Dabei klammerte sie aber die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung und die heimliche Online-Durchsuchung von Computern aus. Die intelligente Videoüberwachung soll es unter der Maßgabe geben, dass Menschen nicht anhand von biometrischen Merkmalen identifiziert werden können.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die grün-schwarze Landesregierung bringt das Anti-Terror-Paket von Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit Abstrichen auf den Weg. Die Grünen-Landtagsfraktion stimmte am Dienstag in Stuttgart für eine Reihe von geplanten Gesetzesänderungen, um Anschläge besser verhindern zu können. Dabei klammerte sie aber die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung und die heimliche Online-Durchsuchung von Computern aus. Die intelligente Videoüberwachung soll es unter der Maßgabe geben, dass Menschen nicht anhand von biometrischen Merkmalen identifiziert werden können.

Die CDU hält zwar an allen Punkten fest, will aber auch dem abgespeckten Paket zustimmen. Die Gesetzesänderungen sollen noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Dabei geht es etwa um das präventive Abhören von Telefongesprächen und das Abfangen von Kurzmitteilungen, auch wenn sie über internetbasierte Dienste wie Whatsapp geschickt werden. Spezialeinheiten der Polizei sollen mit Sprengstoffen ausgestattet werden. In einem Pilotprojekt will die Regierung die intelligente Videoüberwachung testen. Es handelt sich um ein System, das bei verdächtigen Beobachtungen selbstständig Alarm schlägt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte sich am Dienstag hinter die Haltung seiner Fraktion, die Bedenken gegen die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung hat, weil noch eine Klage gegen das entsprechende Bundesgesetz beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, an der auch die Grünen-Bundestagsfraktion mitwirkte. „Es ist eine vertretbare Haltung, in so einer wichtigen Frage die Entscheidung des höchsten Gerichtes abzuwarten“, sagte Kretschmann. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es darum zu erkennen, wer wann mit wem kommuniziert hat. Die Daten werden auf der Grundlage des Bundesgesetzes von den Telekommunikationsfirmen gesichert.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte: Wir wollen kein massenhaftes Ausspähen von Daten. Es muss immer anlassbezogen, immer wirksam sein. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart betonte hingegen, insbesondere die Vorratsdatenspeicherung werde von seiner Fraktion weiterhin gewünscht. Auch sei nicht klar, warum das Land auf die Online-Durchsuchung verzichten solle, wenn es die technischen Möglichkeiten gebe. Es gebe hier einen Dissens mit den Grünen.

Grüne und CDU haben lange um das Paket gerungen. Unter dem Eindruck des islamistischen Anschlags auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember mit zwölf Toten hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Januar gesagt: „Wir werden bei den Gefährdern bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gehen, wenn das erforderlich ist.“ Grüne und CDU hatten aber schon in ihrem Koalitionsvertrag einige angedachte Maßnahmen formuliert.

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