Schwerin:Linke: zügigere Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Schwerin (dpa/mv) - Die von SPD und CDU im Oktober 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizisten kommt offenbar nur schleppend voran. "Nach über einem Jahr befindet sich die Landesregierung immer noch im rechtlichen, fachlichen und politischen "Entscheidungsprozess"", konstatierte der Linken- Landtagsabgeordnete Peter Ritter am Freitag in Schwerin. Er berief sich dabei auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Oppositionsfraktion. Daraus gehe hervor, dass Erfahrungen anderer Bundesländer mit der Uniform-Kennzeichnung weder geprüft noch ausgewertet worden seien.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Schwerin (dpa/mv) - Die von SPD und CDU im Oktober 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht für Polizisten kommt offenbar nur schleppend voran. „Nach über einem Jahr befindet sich die Landesregierung immer noch im rechtlichen, fachlichen und politischen „Entscheidungsprozess“, konstatierte der Linken- Landtagsabgeordnete Peter Ritter am Freitag in Schwerin. Er berief sich dabei auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Oppositionsfraktion. Daraus gehe hervor, dass Erfahrungen anderer Bundesländer mit der Uniform-Kennzeichnung weder geprüft noch ausgewertet worden seien.

Ritter kritisierte mögliche Pläne der Regierung, die Kennzeichnungspflicht nicht in einem Gesetz, sondern lediglich in einer Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu regeln. „Ein solches Vorgehen wird der politischen Bedeutung dieser Frage nicht gerecht. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass damit die parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle umschifft werden sollen“, monierte Ritter.

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Kritik am Vorgehen einzelner Einsatzkräfte bei Demonstrationen gegeben. Die Aufklärung erwies sich wegen der Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Polizisten aber als kompliziert. Deshalb hatten die Regierungsparteien auf Druck der SPD in Punkt 385 des Koalitionsvertrages vereinbart: Es wird eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeignete Kennzeichnung von Beamtinnen und Beamten bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Die Identität wird dem Dienstherrn beziehungsweise den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: