Schwerin:Erbitterter Flaggenstreit im Landtag

Lorenz Caffier (CDU) bei einer Pressekonferenz. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild)

Nach einem Erlass von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zu öffentlich gezeigten Reichs- und Reichskriegsflaggen hat der Landtag erbittert darüber gestritten,...

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Schwerin (dpa/mv) - Nach einem Erlass von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zu öffentlich gezeigten Reichs- und Reichskriegsflaggen hat der Landtag erbittert darüber gestritten, ob die neue Regelung weit genug oder zu weit geht. Dem Erlass zufolge kann die Polizei die heute oft von Rechtsextremen benutzten Flaggen zum Beispiel bei einer Demonstration einkassieren, wenn sie unter aggressiven Begleitumständen wie dem Rufen demokratiefeindlicher Parolen gezeigt werden, wie Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Freitag im Parlament erläuterte. Ein generelles Verbot sei rechtlich nicht möglich.

Der Linken geht der Erlass vom Wochenbeginn nicht weit genug - sie fordert ein Verbot. Es handele sich um Flaggen, die rechtsextreme Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten - „und das schon so lange und so intensiv, dass man sie kaum noch von diesem rassistischen Gedankengut losgelöst sehen kann“, sagte der Abgeordnete Peter Ritter in der Landtagsdebatte. Es gehe um die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes ab 1867, die ab 1871 Kriegsflagge des Deutschen Reiches geworden sei, außerdem um ihre beiden Nachfolgeversionen in der Weimarer Republik und die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge, die das nationalsozialistische Regime zwischen 1933 und 1935 genutzt habe.

Die AfD hielt dem entgegen, dass Schwarz-Weiß-Rot die Farben des deutschen Kaiserreichs gewesen seien und damit zur deutschen Geschichte und Identität gehörten. Die schwarz-weiß-rote Flagge sei 1935 von den Nazis abgeschafft worden, sagte der Abgeordnete Horst Förster. Der SPD-Redner Julian Barlen warf ihm daraufhin ein „verantwortungsloses Geschichtsbewusstsein“ vor. Es gehe nicht in erster Linie um eine Flagge, sondern um die Haltung zur demokratischen Grundordnung.

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