Saarbrücken:Landtag: Läden im Saarland bleiben Heiligabend geschlossen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Beschäftigten in den Lebensmittelläden des Saarlandes können sich in diesem Jahr auf einen arbeitsfreien Heiligabend freuen. Der Landtag beschloss am Montag in Saarbrücken einstimmig eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten. Damit wurde eine bisherige Ausnahmeklausel gestrichen. Sie erlaubte eine Öffnung von Lebensmittelläden bis 14.00 Uhr, falls Heiligabend - wie in diesem Jahr - auf einen Sonntag fällt.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Die Beschäftigten in den Lebensmittelläden des Saarlandes können sich in diesem Jahr auf einen arbeitsfreien Heiligabend freuen. Der Landtag beschloss am Montag in Saarbrücken einstimmig eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten. Damit wurde eine bisherige Ausnahmeklausel gestrichen. Sie erlaubte eine Öffnung von Lebensmittelläden bis 14.00 Uhr, falls Heiligabend - wie in diesem Jahr - auf einen Sonntag fällt.

Die Streichung dieser Sonderregelung wurde ohne erneute Debatte zu Beginn der Landtagssitzung über den Haushalt für 2018 beschlossen. Schon im November bei der ersten Lesung des Gesetzes waren sich alle Fraktionen einig, dass die Erlaubnis zum Verkauf an einem Heiligabend-Sonntag nicht mehr zeitgemäß sei.

Die auf das Jahr 1956 zurückgehende bisherige Regelung habe verhindern wollen, dass man drei Tage lang keine frischen Lebensmittel kaufen könne. Dieses „Versorgungsinteresse“ gebe es nicht mehr, weil heute in jedem Haushalt frische Waren mehrere Tage lang aufbewahrt werden könnten. Die Gesetzesänderung war von den Koalitionsfraktionen CDU und SPD eingebracht und auch von der Opposition unterstützt worden.

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