Potsdam:Verwaltungsgericht erlaubt Fluglärm-Protest am Landtag

Potsdam (dpa/bb) - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Weg für eine Protestaktion von Fluglärmgegnern am Brandenburger Landtag freigemacht. Die 3. Kammer gab am Montag einem Eilantrag der Initiativen gegen eine Auflage der Polizei statt. Nach der Gerichtsentscheidung dürfen die Fluglärmgegner bei ihrer Aktion auch die Schlossfassade mit einer Video-Installation illuminieren. Landtagspräsidentin Britta Stark hatte dies mit Verweis auf die Hausordnung abgelehnt, nach der politische Kundgebungen im und am Landtagsgebäude nicht gestattet seien. Daraufhin hatte die Polizei die Auflage für die Versammlung der Fluglärmgegner erteilt.

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Potsdam (dpa/bb) - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat den Weg für eine Protestaktion von Fluglärmgegnern am Brandenburger Landtag freigemacht. Die 3. Kammer gab am Montag einem Eilantrag der Initiativen gegen eine Auflage der Polizei statt. Nach der Gerichtsentscheidung dürfen die Fluglärmgegner bei ihrer Aktion auch die Schlossfassade mit einer Video-Installation illuminieren. Landtagspräsidentin Britta Stark hatte dies mit Verweis auf die Hausordnung abgelehnt, nach der politische Kundgebungen im und am Landtagsgebäude nicht gestattet seien. Daraufhin hatte die Polizei die Auflage für die Versammlung der Fluglärmgegner erteilt.

In der Begründung erklärte das Gericht, durch die Videoillumination werde weder die Würde des Landtags noch das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot verletzt. Vielmehr habe die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit Vorrang vor dem Hausrecht von Landtagspräsidentin Stark. Anders als andere Parlamente in Deutschland gibt es um das Brandenburger Landtagsschloss keine Bannmeile.

Polizeisprecher Torsten Herbst sagte auf Anfrage, das Polizeipräsidium akzeptiere den Beschluss. Landtagssprecherin Frauke Zelt erklärte, Stark nehme die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis. Einhellige Zustimmung zu dem Gerichtsbeschluss kam von der Fraktionsvorsitzenden der Bündnisgrünen, Ursula Nonnemacher. „Ich begrüße es, dass das Gericht dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit den ihm gebührenden Platz eingeräumt hat“, sagte sie.

Die Initiativen wollen den Abgeordneten am kommenden Mittwoch mit der Video-Illumination auf der Parlamentsfassade „heimleuchten“ und sie an das erfolgreiche Volksbegehren für eine achtstündige Nachtruhe am künftigen Hauptstadtflughafen BER erinnern. Bislang hat Brandenburg in Verhandlungen mit dem Miteigner Berlin aber noch keine Ausweitung der bisher auf fünf Stunden begrenzten Nachtruhe erreicht.

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