Potsdam:Poppe: Frist für Rehabilitierungsgesetze zu kurz

Potsdam (dpa/bb) - Aus Sicht der scheidenden Brandenburger Unrechtsbeauftragten Ulrike Poppe ist die Frist für Anträge zur Rehabilitierung von DDR-Unrechtsopfern zu kurz. Es gebe noch viele Menschen, die sich erst mit Eintritt ins Rentenalter mit dem Thema beschäftigten und sich dann spontan entschieden, sagte Poppe am Montag in Potsdam. Betroffenen stünden möglicherweise Rentenzusatzpunkte oder eine Opferrente zu, die ihnen ohne Fristverlängerung entgehen würde. Bislang können Opfer von SED-Unrecht bis Ende 2019 laut Rehabilitierungsgesetzen Anträge stellen. Poppe beendet nach fast acht Jahren ihre Amtszeit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Aus Sicht der scheidenden Brandenburger Unrechtsbeauftragten Ulrike Poppe ist die Frist für Anträge zur Rehabilitierung von DDR-Unrechtsopfern zu kurz. Es gebe noch viele Menschen, die sich erst mit Eintritt ins Rentenalter mit dem Thema beschäftigten und sich dann spontan entschieden, sagte Poppe am Montag in Potsdam. Betroffenen stünden möglicherweise Rentenzusatzpunkte oder eine Opferrente zu, die ihnen ohne Fristverlängerung entgehen würde. Bislang können Opfer von SED-Unrecht bis Ende 2019 laut Rehabilitierungsgesetzen Anträge stellen. Poppe beendet nach fast acht Jahren ihre Amtszeit.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: