Landtag - Mainz:Streit um Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Mainz (dpa/lrs) - Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sind Thema eines Rechtsstreits. Der Verein Open Knowledge Foundation möchte diejenigen Rechtsgutachten, die im Auftrag einer Landtagsfraktion erstellt wurden, öffentlich machen. Der Landtag lehnt das unter Verweis auf die Vertraulichkeit bei der Erstellung der Papiere ab. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) erklärte der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Mainz, nun werde eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt.

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Mainz (dpa/lrs) - Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sind Thema eines Rechtsstreits. Der Verein Open Knowledge Foundation möchte diejenigen Rechtsgutachten, die im Auftrag einer Landtagsfraktion erstellt wurden, öffentlich machen. Der Landtag lehnt das unter Verweis auf die Vertraulichkeit bei der Erstellung der Papiere ab. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) erklärte der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Mainz, nun werde eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt.

Entzündet hatte sich der Streit an dem Gutachten "Landesgesetzliche Grundlage für die Live-Stream-Übertragung kommunaler Rats- und Ausschusssitzungen" vom 6. Juli 2015. Unter Berufung auf das Landestransparenzgesetz forderte Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation das Gutachten an. Nach dem Nein des Landtags klagte er vor dem Verwaltungsgericht Mainz und bekam recht.

Nach Ansicht des Gerichts wird durch die Herausgabe dieses Gutachtens nicht in den "verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Fraktionen" eingegriffen; im Einzelfall könne dadurch aber der Informationsanspruch eingeschränkt sein. Grundsätzlich handele es sich beim Wissenschaftlichen Dienst um eine transparenzpflichtige Stelle. Das sieht Hering anders: Seiner Meinung nach ist der Dienst vom Transparanzgesetz ausgenommen, weil er Teil des Parlaments sei.

Semsrott sagte, es gehe ihm ums Prinzip. "Das Ziel ist, dass der Wissenschaftliche Dienst alle Gutachten von sich aus veröffentlicht." Passiere das nicht, werde der Verein die Gutachten einzeln anfordern und auf seiner Homepage online stellen.

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