Mainz:Mertin: Keine Hinweise auf Gefährdung vor Gefängnisbesuch

Mainz (dpa/lrs) - Die Regelung von Gefängnisbesuchen muss nach den Worten von Justizminister Herbert Mertin (FDP) der Sicherheit ebenso Rechnung tragen wie dem Ziel der Resozialisierung von Häftlingen. Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Besucherin im Gefängnis von Diez sagte Mertin in einer Fragestunde des Landtags: "Wenn gewisse Risiken bestehen, dann muss man gegebenenfalls Besuche nur mit Trennscheibe zulassen."

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Mainz (dpa/lrs) - Die Regelung von Gefängnisbesuchen muss nach den Worten von Justizminister Herbert Mertin (FDP) der Sicherheit ebenso Rechnung tragen wie dem Ziel der Resozialisierung von Häftlingen. Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Besucherin im Gefängnis von Diez sagte Mertin in einer Fragestunde des Landtags: „Wenn gewisse Risiken bestehen, dann muss man gegebenenfalls Besuche nur mit Trennscheibe zulassen.“ 

Vor dem Vorfall am 2. November habe es jedoch keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass von dem verurteilten Frauenmörder eine Gefahr für seine Ehefrau oder seine beiden Stiefkinder ausgehen könnte, führte Mertin aus. Nur dann hätte ein Besuch untersagt werden können. Nach der Eheschließung im Gefängnis habe die Frau den Häftling seit Mitte 2014 regelmäßig besucht und dabei auch einige Male ihre Kinder mitgebracht. „In keinem vorherigen Fall hat es Probleme gegeben“, sagte Mertin.

Bei den Besuchen sei nur eine optische Kontrolle  zulässig, kein Abhören von Gesprächen, erklärte der Minister. Im Fall einer Gefahr müssten Bedienstete sofort eingreifen können. Da die Spielecke, in der es zu dem Verbrechen gekommen sein soll, für die Wachleute schlecht einsehbar gewesen sei, müssten jetzt bauliche Maßnahmen wie eine Glaswand für die Spielecke geprüft werden.

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