Mainz:Keine Prüfung von Werkstätten durch Rechnungshof

Mainz (dpa/lrs) - In einer emotionalen Debatte hat sich die Landesregierung gegen einen Gesetzesvorstoß der CDU gewandt, die Behindertenwerkstätten künftig vom Landesrechnungshof überprüfen zu lassen. Es gebe Einigkeit darin, dass die Prüfmöglichkeiten erweitert werden müssten, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Donnerstag im Mainzer Landtag. "Das wird in jedem Fall erfolgen." Der Gesetzentwurf der CDU aber sei in sich nicht schlüssig, mit Bundesrecht nicht vereinbar und sozialpolitisch nicht sinnvoll.

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Mainz (dpa/lrs) - In einer emotionalen Debatte hat sich die Landesregierung gegen einen Gesetzesvorstoß der CDU gewandt, die Behindertenwerkstätten künftig vom Landesrechnungshof überprüfen zu lassen. Es gebe Einigkeit darin, dass die Prüfmöglichkeiten erweitert werden müssten, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Donnerstag im Mainzer Landtag. Das wird in jedem Fall erfolgen. Der Gesetzentwurf der CDU aber sei in sich nicht schlüssig, mit Bundesrecht nicht vereinbar und sozialpolitisch nicht sinnvoll.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland warf der Ministerin vor, sie wolle nur „mauern, vernebeln und ablenken“. Bisher habe das Land eine eigene Kontrolle der Werkstätten mit Ausgaben von 250 Millionen Euro im Jahr nicht auf die Beine stellen können. An Bätzing-Lichtenthäler gewandt sagte Weiland: „Sie wollen nur, dass Ihnen niemand in die Bücher guckt, weil Sie Dinge zu verbergen haben, die Ihnen unangenehm sind.“

Diesen Vorwurf wies die SPD-Sozialpolitikerin Tanja Machalet scharf zurück. Für die Grünen sagte Daniel Köbler, der Landesrechnungshof habe nicht die Aufgabe, private Träger der Eingliederungshilfe zu prüfen. Zuständig sei das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Das Parlament wird sich nun im sozialpolitischen Ausschuss mit dem Gesetzentwurf befassen.

Die Träger der Werkstätten haben betont, dass sie grundsätzlich bereit sind, ihre Mittelverwendung prüfen zu lassen. Dabei müssten aber die gesetzlichen Grundlagen und die zu prüfenden Bereiche eindeutig geklärt sein. Der Landesrechnungshof hatte 2015 kritisiert, dass die Kosten der Werkstätten von 1985 bis 2011 um fast das Sechsfache gestiegen sind.

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