Jena:Gericht: Urteil gegen AfD-Abgeordnete rechtskräftig

Erfurt (dpa/th) - Ein Urteil wegen Betrugs gegen die Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal ist nach Angaben des Oberlandesgerichts rechtskräftig. Eine Revision sei verworfen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Allerdings habe das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Forderung des Landgerichts nach Schadenersatz in Höhe von rund 6436 Euro verworfen. Damit bleibt es dabei, dass die Abgeordnete eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen muss - konkret 80 Tagessätze von jeweils 100 Euro.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Ein Urteil wegen Betrugs gegen die Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal ist nach Angaben des Oberlandesgerichts rechtskräftig. Eine Revision sei verworfen worden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Allerdings habe das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung die Forderung des Landgerichts nach Schadenersatz in Höhe von rund 6436 Euro verworfen. Damit bleibt es dabei, dass die Abgeordnete eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen muss - konkret 80 Tagessätze von jeweils 100 Euro.

Sie wurde verurteilt, weil sie nach Antritt ihres Landtagsmandats im Herbst 2014 den Arbeitsvertrag einer ehemaligen Mitarbeiterin ihres Wahlkreisbüros in Jena vordatierte und so zu Unrecht für sie Geld vom Landtag erhielt. Die frühere Mitarbeiterin hatte Muhsal angezeigt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: