Tübingen:Buntes Haus in Hayingen darf bunt bleiben

Hayingen (dpa/lsw) - Das bunte Haus in Hayingen (Kreis Reutlingen) darf seine Farbe behalten. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen entschieden und damit einen rund eineinhalb Jahre dauernden Streit zwischen der Gemeinde und dem Hauseigentümer Georg Bayer beendet. Der 57-Jährige freut sich, dass die Farbe bleiben darf. "Ich bin aber auch sauer", sagte er am Dienstag. Das ganze Verfahren war aus seiner Sicht unnötig.

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Hayingen (dpa/lsw) - Das bunte Haus in Hayingen (Kreis Reutlingen) darf seine Farbe behalten. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen entschieden und damit einen rund eineinhalb Jahre dauernden Streit zwischen der Gemeinde und dem Hauseigentümer Georg Bayer beendet. Der 57-Jährige freut sich, dass die Farbe bleiben darf. „Ich bin aber auch sauer“, sagte er am Dienstag. Das ganze Verfahren war aus seiner Sicht unnötig.

Bayer hatte sein Wohn- und Geschäftshaus im September 2016 orange und gelb angestrichen. Die Gemeinde verlangte kurz darauf, die Fassade mit einer weniger auffälligen Farbe zu überstreichen. Auch das Landratsamt Reutlingen entschied, die Farbe müsse weg, weil sie nicht zum städtebaulichen Ensemble der Hayinger Ortsmitte passe. Bayer legte Widerspruch ein und wurde nun in seiner Haltung bestätigt. Das bunte Haus wirke zwar fremd und störend, so das Regierungspräsidium. Doch die gesetzlichen Instrumentarien reichten nicht aus, um eine Änderung zu erzwingen.

Inzwischen hat die Gemeinde Hayingen eine Gestaltungssatzung zusammengestellt, die so auffällige Anstriche verbietet. Sollte Bayer sein Haus neu anstreichen, müsste er sich daran halten, teilte das Regierungspräsidium mit.

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