Schwerin:Gestrichene Sraßenbaubeiträge: Kommunen ziehen vor Gericht

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Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ziehen wegen der Ersatzzahlungen des Landes für die gestrichenen Straßenbaubeiträge der Bürger vor Gericht. Das...

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Schwerin (dpa/mv) - Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ziehen wegen der Ersatzzahlungen des Landes für die gestrichenen Straßenbaubeiträge der Bürger vor Gericht. Das Geld vom Land in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich sei zu wenig, sagte Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Manche Kommune müsste 120 Jahre lang sparen, um das Geld für eine Straßenbaumaßnahme zusammenzubekommen.“ Gerade kleinere Gemeinden seien betroffen. Der Städte- und Gemeindetag habe seinen Mitgliedern empfohlen, vor Gericht zu ziehen.

Die Kommunen bekommen ihren Anteil aus dem Landestopf nach der Länge ihres Straßennetzes. Die Straßenbaubeiträge waren nach Protesten vieler Bürger rückwirkend zum Jahresbeginn 2018 abgeschafft worden. Der Bürgermeister der Stadt Ludwigslust, Reinhard Mach, sagte am Montag in der „Schweriner Volkszeitung“, seine Stadt bekomme vom Land nur gut ein Drittel der Summe, die im Schnitt der letzten Jahre von den Bürgern über Straßenbaubeiträge eingenommen worden sei. Dies werde die Möglichkeiten einschränken.

Vor das Verwaltungsgericht Schwerin sind bereits Städte wie Neubrandenburg, Grimmen und Grevesmühlen oder das Amt Eldenburg-Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) für seine Gemeinden gezogen, wie Glaser sagte. „Wir rechnen noch mit vielen Klagen in den kommenden Tagen.“ Hintergrund sei, dass die Bescheide mit den Straßenbau-Summen vom Land für die einzelnen Kommunen kürzlich verschickt worden seien. Binnen vier Wochen könnten die Gemeinden dagegen beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage einreichen.

Grevesmühlen ist im vergangenen Jahr gegen das Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vor das Landesverfassungsgericht in Greifswald gezogen. Die jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagenden Kommunen verlangen, dass erst die Entscheidung des Verfassungsgerichts abgewartet wird, ehe die Bescheide über Ersatzgelder an die Städte und Gemeinden auf der Grundlage des angegriffenen Gesetzes verschickt werden.

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