Potsdam:Kommunen zahlen zehntausende Euros für Sozialbestattungen

Lesezeit: 2 min

Brandenburgs Landkreise und Kreisfreie Städte geben jedes Jahr mehrere zehntausend Euros für Sozialbestattungen aus. Das ergab eine Umfrage der Deutschen...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landkreise und Kreisfreie Städte geben jedes Jahr mehrere zehntausend Euros für Sozialbestattungen aus. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. In manchen Regionen sind die Kosten extrem gestiegen, wie etwa im Landkreis Oberhavel. Kreissprecherin Constanze Gatzke zufolge wurden in diesem Jahr dort bisher fast 70 000 Euro an Bestattungskosten übernommen. Das sind fast 30 000 Euro mehr als im gesamten vergangenen Jahr. Eine Role spiele dabei nicht nur die leicht erhöhte Fallzahl, sondern auch Kostensteigerungen sowie die Anhebung der Friedhofsgebühren.

„Unseren Beobachtungen zufolge hat die Anzahl der Sozialbestattungen in Brandenburg zugenommen“, sagt Fabian Lenzen von der Bestatterinnung Berlin-Brandenburg. Gegenüber dem Jahr 2017 hat die Zahl beantragter Fälle auf Kostenübernahme im vergangenen Jahr auch in Cottbus um über 300 zugenommen. Tatsächlich sind laut Stadtsprecher Jan Gloßmann bei den 1245 nur in 59 Prüffällen die Kosten übernommen worden. Insgesamt habe die Stadt 2018 fast 94 000 Euro für Sozialbestattungen ausgegeben.

Eine Sozialbestattung kommt dann infrage, wenn der oder die Verstorbene kein Geld hatte und die Bestattungskosten den Hinterbliebenen nicht zugemutet werden können.

Leicht rückläufig oder auf stabilem Niveau sind die Fälle hingegen in der Landeshauptstadt Potsdam, mit bisher 65 Anträgen in diesem Jahr, dem Landkreis Uckermark mit 53 bezahlten Fällen im Jahr 2018 und dem Landkreis Teltow-Fläming mit bisher 69 bezuschussten Fällen in diesem Jahr.

„Die Kosten einer Bestattung, die durch den Sozialhilfeträger Potsdam übernommen werden, betragen je nach Einzelfallentscheidung 1500 bis 3000 Euro“, erklärt Potsdams Stadtsprecherin Juliane Güldner. In Potsdam könnten Angehörige das Bestattungsinstitut sowie die Art der Bestattung frei wählen. Berücksichtigt werden müssten dabei aber die Religion und der letzte Wille des Verstorbenen. „Wichtig ist auch, dass im Falle einer Bestattung, deren Kosten nach Antragstellung durch den Sozialhilfeträger übernommen werden sollen, lediglich die angemessenen, erforderlichen und notwendigen Kosten berücksichtigt werden“, betont die Sprecherin.

Allerdings gibt es Fabian Lenzen zufolge beispielsweise bei der Auswahl der Grabart Einschränkungen. „Hier ist dann teilweise eine eher günstige Stellenart vorgegeben“, sagt er. Im Landkreis Oberhavel gibt es laut Constanze Gatzke neben den städtischen Friedhöfen auch spezielle Grabstellen etwa für Sternenkinder. Außerdem gebe es einen jüdischen Friedhof, katholische und evangelische Friedhöfe. „Auf Antrag ist auch eine Seebestattung, Bergbestattung oder der Friedwald möglich“, sagt die Kreissprecherin.

Die Übernahme der Kosten erfolgt allerdings nicht immer sofort. „Die Bearbeitungszeiträume und auch Verfahrensweisen in den Sozialämtern sind regional recht unterschiedlich und somit auch die Wartezeiten für den Antragssteller und in Folge dessen für den Bestatter“, sagt Fabian Lenzen. Teilweise müssten diese bis zu neun Monate auf die Entscheidung über eine Kostenübernahme warten, auch deshalb, weil die Antragssteller noch nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hätten.

„Im ungünstigsten Fall wird der Antrag dann nach langer Wartezeit negativ beschieden und der Bestatter hat dann Probleme, überhaupt eine Bezahlung zu erhalten“, sagt der Innungssprecher. Denn dann seien wieder die Angehörigen für die Kosten zuständig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: