München:Kommunen dürfen „Strebs“ erlassen: Verbände skeptisch

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München (dpa/lby) - Bayerns Kommunen dürfen ihren Bürgern ab sofort die umstrittenen Beiträge für die Erschließung von mehr als 25 Jahre alten Straßen erlassen. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern stellten am Mittwoch im Landtag eine Novelle des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) vor, welche Kommunen diese Möglichkeit erlaubt. Bislang waren die Kommunen verpflichtet, die Erschließungskosten zumindest anteilig an die Bürger weiterzugeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Abrechnung von Straßen, die älter als 25 Jahre sind, ab dem 1. April 2021 nicht mehr zulässig.

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München (dpa/lby) - Bayerns Kommunen dürfen ihren Bürgern ab sofort die umstrittenen Beiträge für die Erschließung von mehr als 25 Jahre alten Straßen erlassen. Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern stellten am Mittwoch im Landtag eine Novelle des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) vor, welche Kommunen diese Möglichkeit erlaubt. Bislang waren die Kommunen verpflichtet, die Erschließungskosten zumindest anteilig an die Bürger weiterzugeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Abrechnung von Straßen, die älter als 25 Jahre sind, ab dem 1. April 2021 nicht mehr zulässig.

Die Neuregelung sieht daher für diese Altfälle eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2021 vor. Ziel sei es, den Bürgern und den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu ermöglichen, sagten Vertreter beider Fraktionen. Wegen des drohenden Wegfalls der Abrechnungsmöglichkeit zum 1. April 2021 hatten viele Grundstückseigentümer zuletzt hohe Rechnungen für Ersterschließungen erhalten, obwohl die Straßen bereits seit Jahrzehnten genutzt wurden. Für die Abrechnungen mit den Anrainern muss die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein.

Die Kommunalen Spitzenverbände, Bayerischer Städtetag und Gemeindebund, reagierten ablehnend und skeptisch auf die Reform. „Damit gibt die Politik den Gemeinden und Städten Steine statt Brot. Offensichtlich getrieben von Ängsten vor der anstehenden Kommunalwahl planen Freie Wähler und CSU eine politische Pirouette, um sich bei den Wählerinnen und Wählern Liebkind zu machen“, sagte Uwe Brandl (CSU). Gerade Gemeinden, die aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, könnten es sich nicht leisten, die Beiträge zu erlassen.

Die angekündigte Regelung der Freiwilligkeit schiebe den Kommunen den Schwarzen Peter zu, monierte auch der Geschäftsführer des Städtetags Bernd Buckenhofer. „Das ist ein Geschenk der Staatsregierung an einige Bürger auf Kosten der Kommunen.“

Zur Kompensation stehen den Kommunen laut CSU und Freien Wählern Gelder aus dem Doppelhaushalt 2019/2020 zur Verfügung. Im noch nicht vom Landtag beschlossenen Etatentwurf stehen für die Kompensation der „Strebs“ und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) in Summe 150 Millionen Euro zur Verfügung.

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