München:Gemeinden lehnen Volksbegehren gegen Flächenverbrauch ab

München (dpa/lby) - Der Bayerische Gemeindetag hält das Volksbegehren zur Eindämmung des Flächenverbrauchs für verfassungswidrig und lehnt es daher ab. Die Festschreibung des Flächenverbrauchs auf zusammen fünf Hektar pro Tag von 2020 an sei politische Augenwischerei, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) am Donnerstag in München. Seit einer Woche läuft die Unterschriftensammlung für das von Grünen, ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) initiierte Begehren.

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München (dpa/lby) - Der Bayerische Gemeindetag hält das Volksbegehren zur Eindämmung des Flächenverbrauchs für verfassungswidrig und lehnt es daher ab. Die Festschreibung des Flächenverbrauchs auf zusammen fünf Hektar pro Tag von 2020 an sei politische Augenwischerei, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl (CSU) am Donnerstag in München. Seit einer Woche läuft die Unterschriftensammlung für das von Grünen, ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) initiierte Begehren.

Zur kommunalen Selbstverwaltung gehöre auch, dass jede Kommune über die Bebaubarkeit ihres Gemeindegebiets selbst entscheide, so Brandl. Eine gesetzliche Begrenzung würde dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht nach Überzeugung des Verbandschefs aushöhlen und bei vielen Gemeinden und Städten zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen. „Das würden wir niemals akzeptieren.“

Mit dem Volksbegehren will das Bündnis erreichen, dass pro Tag durchschnittlich nur noch fünf Hektar Freiflächen in Siedlungs- oder Verkehrsflächen umgewandelt werden dürfen. Derzeit sind es nach offiziellen Angaben 13 Hektar pro Tag, so viel wie 18 Fußballfelder. Erst wenn sich 25 000 Stimmberechtigte in Listen eingetragen haben, wird über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden. Danach müssten sich zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern in Listen eintragen, um einen landesweiten Volksentscheid zu erzwingen.

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