Leipzig:Streit um Kreisumlage vermutlich wieder ans OVG Greifswald

Leipzig (dpa/mv) - Im Kreisumlage-Streit zwischen der Gemeinde Perlin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zeichnet sich ab, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klage zurück an das Oberverwaltungsgericht in Greifswald verweisen wird. Das OVG müsse darüber entscheiden, ob das Recht auf finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde Perlin verletzt wurde, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rennert in der Verhandlung am Mittwoch.

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Leipzig (dpa/mv) - Im Kreisumlage-Streit zwischen der Gemeinde Perlin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zeichnet sich ab, dass das Bundesverwaltungsgericht die Klage zurück an das Oberverwaltungsgericht in Greifswald verweisen wird. Das OVG müsse darüber entscheiden, ob das Recht auf finanzielle Mindestausstattung der Gemeinde Perlin verletzt wurde, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rennert in der Verhandlung am Mittwoch.

Das OVG hatte die Berufungsklage des Landkreises Nordwestmecklenburg mit der Begründung zurückgewiesen, dass Gemeinden vor der Festlegung der Kreisumlage angehört werden müssten. Der Kreis müsse den Finanzbedarf ermitteln und darlegen, bestätigte der Vorsitzende Richter Klaus Rennert im Bundesverwaltungsgericht. Allerdings müsse das Gericht auch darauf eingehen, ob die Kreisumlage an sich rechtens war.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte in erster Instanz befunden, dass dies nicht der Fall gewesen war. Dem knapp 400 Einwohner zählenden Dorf seien über viele Jahre hinweg weniger als fünf Prozent seiner Haushaltsmittel für freiwillige Aufgaben geblieben. Darauf habe sie aber ein Recht.

Nordwestmecklenburgs Landrätin Kerstin Weiss (SPD) sagte nach der mündlichen Verhandlung: „Da muss jetzt mal eine grundsätzliche Aussage kommen, ich wünsche mir ein Ergebnis.“ Mit der Aussicht auf eine Zurückverweisung zum OVG zeigte sie sich unzufrieden.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes soll am Nachmittag fallen.

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