Kassel:Wassergebühren-Streit: Kassel will vor Bundesgericht ziehen

Kassel (dpa/lhe) - Im Streit um die Einberechnung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebühren will die Stadt Kassel vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Man werde "alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen", sagte Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) am Montag. Bei dem Streit geht es um eine Abgabe, die die Stadt nach der Rekommunalisierung ihrer Wasserversorgung für die Leitungen in ihren Straßen erhebt. Rund 3,5 Millionen Euro jährlich fließen so von Wasserkunden über den kommunalen Wasserversorger an eine privatrechtliche GmbH, die wiederum an die Stadt zahlt. Der hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vergangene Woche geurteilt, die Umlage der Konzessionsabgabe auf die rund 100 000 Haushalte sei rechtswidrig.

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Kassel (dpa/lhe) - Im Streit um die Einberechnung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebühren will die Stadt Kassel vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Man werde „alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen“, sagte Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) am Montag. Bei dem Streit geht es um eine Abgabe, die die Stadt nach der Rekommunalisierung ihrer Wasserversorgung für die Leitungen in ihren Straßen erhebt. Rund 3,5 Millionen Euro jährlich fließen so von Wasserkunden über den kommunalen Wasserversorger an eine privatrechtliche GmbH, die wiederum an die Stadt zahlt. Der hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte vergangene Woche geurteilt, die Umlage der Konzessionsabgabe auf die rund 100 000 Haushalte sei rechtswidrig.

Der VGH hatte die Revision nicht zugelassen. Dagegen will die Stadt vorgehen und notfalls eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Laut Geselle geht es um die Frage: „Wie soll eine Kommune wirtschaftlich zumutbar eine Wasserversorgung betreiben können?“ Kassel hatte die Wasserversorgung rekommunalisiert, nachdem das Kartellamt zu hohe Wasserpreise moniert hatte. Für den städtischen Versorger Kasselwasser sind die Kartellwächter nicht zuständig - dafür darf die Stadt nach Ansicht des VGH aber auch keine Konzessionsabgabe mehr auf Kunden umlegen

In Kassel werden seit 2017 die Gebührenbescheide mit einem Vorbehalt versehen. Im Falle einer erneuten Niederlage der Stadt kämen Rückzahlungen von knapp elf Millionen auf Kassel zu. Ab 2020 will die Stadt bis zu einer Klärung auf die Einberechnung der Konzessionsabgabe in die Gebühren verzichten. Der Rechtsstreit könne Jahre dauern. Laut dem Oberbürgermeister geht die Bedeutung des Konflikts über Kassel hinaus, weil andere Kommunen ihre Wasserversorgung ähnlich aufgebaut hätten.

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