Kommunen - Kassel:Gericht: Behörde darf NPD-Funktionär Waffenschein entziehen

Kassel (dpa/lhe) - Eine Behörde darf einem NPD-Funktionär die Erlaubnis zum Besitz von Waffen entziehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag entschieden. Er wies die Klage eines Sportschützen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ab, der zum Zeitpunkt der Klage schon aus der Partei ausgetreten war. Dem Kläger fehle durch seine Betätigung in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit, urteilten die Kasseler Richter. Daran ändere auch ein Austritt aus der NPD nichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen: 4 A 626/17)

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Kassel (dpa/lhe) - Eine Behörde darf einem NPD-Funktionär die Erlaubnis zum Besitz von Waffen entziehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag entschieden. Er wies die Klage eines Sportschützen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ab, der zum Zeitpunkt der Klage schon aus der Partei ausgetreten war. Dem Kläger fehle durch seine Betätigung in der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit, urteilten die Kasseler Richter. Daran ändere auch ein Austritt aus der NPD nichts. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (Aktenzeichen: 4 A 626/17)

Der Kläger ist Sportschütze. Der Landkreis hatte ihm zwischen 1977 und 2009 die Erlaubnis zum Besitz von insgesamt 13 Waffen gewährt. Zusätzlich erwarb der Kläger im Jahre 2003 einen Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Das alles widerrief die Behörde im Jahr 2013. Der Schütze klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Gießen zunächst recht.

Doch die Kasseler Richter sahen es anders: Bei der NPD handele es sich laut Bundesverfassungsgericht um eine Vereinigung, "deren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien". Der Kläger habe die Partei durch eine herausgehobene Betätigung unterstützt. Er war Kreisverbandsvorsitzender und Kandidat für die Landtags- und die Bundestagswahl 2013. Personen, die eine solche Organisation in den vergangenen fünf Jahren unterstützt hätten, seien nicht zuverlässig im Sinn des Waffenrechts.

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