Dresden:Kommunen bekommen Flüchtlingskosten erstattet

Dresden (dpa/sn) - Der Freistaat will die Kommunen bei den Kosten zur Unterbringung von Flüchtlingen entlasten. Geplant ist, die sogenannte Pro-Kopf-Pauschale von derzeit 9558 Euro pro Jahr rückwirkend ab 2017 auf 9885 Euro zu erhöhen, wie Innen- und Finanzministerium am Montag in Dresden mitteilten. Außerdem sollen Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates bleiben, um im Falle eines Ablehnungsbescheides von dort aus die Ausreise zu vollziehen, wie es hieß. Dazu werde noch in diesem Jahr das Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert.

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Dresden (dpa/sn) - Der Freistaat will die Kommunen bei den Kosten zur Unterbringung von Flüchtlingen entlasten. Geplant ist, die sogenannte Pro-Kopf-Pauschale von derzeit 9558 Euro pro Jahr rückwirkend ab 2017 auf 9885 Euro zu erhöhen, wie Innen- und Finanzministerium am Montag in Dresden mitteilten. Außerdem sollen Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive künftig länger in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates bleiben, um im Falle eines Ablehnungsbescheides von dort aus die Ausreise zu vollziehen, wie es hieß. Dazu werde noch in diesem Jahr das Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert.

Die rückwirkende Erhöhung der Pauschale für Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge sei mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Der sich daraus für 2017 ergebende Differenzbetrag in Höhe von 7,7 Millionen Euro werde noch in diesem Jahr ausgezahlt. Zudem sollen weitere 8 Millionen Euro im Rahmen eines Härtefallausgleichs für besonders belastete Kommunen bereitstehen.

Die Berechnungen basieren auf einem neuen Gutachten zu den Kosten der Kommunalen Ebene bei der Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/17. „Mit dieser Einigung über die Finanzausstattung der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung haben wir der tatsächlichen Entwicklung Rechnung getragen“, sagte Finanzminister Matthias Haß (CDU).

Eine weitere Entlastung entsteht den Kommunen laut Innenminister Roland Wöller (CDU) durch den längeren Verbleib von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive in den Erstaufnahmen. „Durch den verlängerten Aufenthalt der Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu ihrer Ausreise wird sich die Anzahl der Asylsuchenden, die auf die Landkreise verteilt werden, verringern.“

Die nötige Gesetzesänderung soll noch im Sommer in den Landtag eingebracht werden. In dem Gesetz ist auch die Pro-Kopf-Pauschale geregelt.

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