Koalition:Fordern und Fördern: Koalition einig bei Integrationsgesetz

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Deutschkurs für Flüchtlinge in Güstrow. (Foto: Bernd Wüstneck)

Berlin (dpa) - Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit über die Flüchtlingspolitik auf ein Integrationsgesetz mit Angeboten und Sanktionen verständigt.

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Berlin (dpa) - Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit über die Flüchtlingspolitik auf ein Integrationsgesetz mit Angeboten und Sanktionen verständigt.

Laut einem am Morgen verbreiteten Eckpunktepapier ist das Ziel, „die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von Ihnen Eigenbemühungen einzufordern“.

Die Eckpunkte sollen am 22. April im Rahmen einer Konferenz der Ministerpräsidenten erörtert und der Gesetzentwurf dann von der Bundesregierung bei einer Klausurtagung am 24. Mai beschlossen werden. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann twitterte: „50 Jahre nach dem Beginn der Einwanderung bekommt Deutschland jetzt ein Integrationsgesetz“. Nachfolgend einige Stichpunkte dazu:

ARBEITSMARKT/INTEGRATION: Es werden 100 000 zusätzliche „Arbeitsgelegenheiten“ - darunter vermutlich Ein-Euro-Jobs - aus Bundesmitteln geschaffen. Ziel ist eine Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie eine sinnvolle Betätigung während des Asylverfahrens. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sind davon ausgeschlossen. Sie sollen schnell abgeschoben werden.

DEUTSCHKENNTNISSE: Bisher seien Integrationskurse nicht verpflichtend, wenn eine Verständigung bereits mit einfachen Deutschkenntnissen möglich ist. Das reiche aber für eine Arbeitsstelle und einen möglichen dauerhaften Aufenthalt nicht aus. In diesem Fall soll es eine Verpflichtung zu Integrationskursen geben.

WERTEVERMITTLUNG: Ein Orientierungskurs soll inhaltlich erweitert werden und schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung enthalten. Die Unterrichtseinheiten sollen von 60 auf 100 aufgestockt werden.

SANKTIONEN: Leistungsberechtigte werden zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Ablehnung oder Abbruch ohne wichtigen Grund führen zu Leistungseinschränkungen. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Nachzuweisendes Fehlverhalten eines Asylbewerbers soll mit Leistungskürzungen verbunden werden.

KEINE VORRANGPRÜFUNG: Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, wonach zunächst einem deutschen oder europäischen Staatsbürger der Job angeboten werden muss.

ANREIZE ZUR INTEGRATION: Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird nur bei erbrachten Integrationsleistungen erteilt. Das können sein: Sprachkenntnisse, Ausbildung, Arbeit.

WOHNSITZZUWEISUNG: Zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden. „Eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung führt für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen.“

AUSWEIS: Um Unklarheiten bei der Aufenthaltgenehmigung zu vermeiden, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden.

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