Aufhebung der Immunität:Europaabgeordnete Kaili scheitert mit Klage vor EU-Gericht

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Die Europaabgeordnete Eva Kaili wollte ihre Immunität als EU-Abgeordnete behalten. (Foto: Eric Vidal/dpa)

Die frühere Vizepräsidentin des Europaparlaments ist seit mehr als einem Jahr mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Nun droht ihr der Verlust der Immunität.

Die unter Betrugs- und Korruptionsverdacht stehende Europaabgeordnete Eva Kaili hat im Kampf gegen die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität eine Niederlage erlitten. Das Gericht der EU wies nach Angaben vom Dienstagabend eine Klage Kailis gegen das geplante Verfahren als unzulässig zurück. Die frühere Parlamentsvizepräsidentin hatte damit versucht, den Antrag der europäischen Generalstaatsanwältin Laura Kövesi auf Aufhebung der Immunität quasi aufzuheben.

Zudem sah die EU-Politikerin Kaili eine Entscheidung von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola als unrechtmäßig an. Diese hatte beschlossen, den Antrag im Plenum des Parlaments bekannt zu geben und ihn an den Rechtsausschuss zu verweisen.

Hintergrund des Antrags der europäischen Generalstaatsanwältin sind Ermittlungen zur Verwaltung von parlamentarischen Vergütungen für Assistenten und der Verdacht auf Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts. Dieser Fall ist unabhängig von dem Bestechungsskandal, in den Kaili verwickelt sein soll. Bei den Ermittlungen dazu hatte die belgische Staatsanwaltschaft nicht die Aufhebung der Immunität beantragt, weil Kaili aus ihrer Sicht bei einer mutmaßlichen Straftat "auf frischer Tat ertappt" worden war.

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In dem Ende 2022 bekannt gewordenen Bestechungsskandal geht es um mutmaßliche Einflussnahme auf Entscheidungen des EU-Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Beschuldigten Korruption, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Zu ihnen gehört auch die 45 Jahre alte Kaili.

Die Griechin war Anfang Dezember 2022 festgenommen worden. Im April 2023 durfte sie das Gefängnis nach rund vier Monaten verlassen und kam unter elektronischer Überwachung in Hausarrest. Diese Zwangsmaßnahme wurde dann im Mai aufgehoben.

Inwieweit die Anschuldigungen gegen Kaili bewiesen werden können, ist bislang unklar. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass bei den Ermittlungen derzeit auch mögliche Formfehler untersucht werden müssen. Bis Mitte Mai dieses Jahres soll demnach geprüft werden, ob bei den Ermittlungen gegen Kaili ihre Immunität verletzt wurde. Gegen das Urteil des EU-Gerichts von diesem Dienstag kann Kaili theoretisch noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen.

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