Dresden:Sachsen stellt Grundsteuerreform vor

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Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)

Sachsens Regierung hat die Umsetzung der Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun zur Anhörung freigegeben, teilte...

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Dresden (dpa/sn) - Sachsens Regierung hat die Umsetzung der Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Der entsprechende Gesetzentwurf ist nun zur Anhörung freigegeben, teilte Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Man liege damit gut im Zeitplan, um die Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Man habe darauf geachtet, dass es zu einer fairen Verteilung kommt.

Anlass für die Neuregelung der Grundsteuer ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018. Demnach müssen die bisherigen und jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Durch eine Länderöffnungsklausel können die Bundesländer aber eigene Regelungen treffen. Davon macht Sachsen nun Gebrauch.

„Unser Ziel, die sächsischen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern, können wir damit erreichen“, sagte der Minister. Die Regelung sei aufkommensneutral gestaltet, die Kommunen hätten später genauso viel Grundsteuer wie vorher. Es werde aber Bürger geben, die weniger bezahlen müssten und andere, bei denen die Grundsteuer steige. Die Übernahme des Bundesmodell ohne Änderungen hätte Wohnen in Sachsen jedoch spürbar verteuert.

Kritik kam umgehend aus der Wirtschaft. Diese sieht sich über Gebühr belastet und fordert deshalb Korrekturen am Entwurf. Die geplante Neuregelung würde Investitionen in Sachsen nachhaltig beeinträchtigen, erklärte Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner. „Mit der geplanten Umsetzung würde eine strategische Fehlentscheidung getroffen, die das Investitionsklima im Freistaat langfristig weiter verschlechtern und Standortnachteile verschärfen würde.“ Man erwarte deshalb eine Umsetzung der Reform, die für alle Bereiche aufkommensneutral sei. Sachsen gehöre schon heute zu den „Top 3“ der Flächenländer, wenn es um die Hebesätze der Grundsteuer geht.

Auch die Industrie- und Handelskammer Dresden befürchtet Wettbewerbsnachteile. Unter der politischen Maßgabe, vor allem das Wohnen nicht zu verteuern, müssten sich nun die Unternehmen auf zum Teil drastisch höhere Grundsteuern einstellen, teilte die Kammer mit. „Angesichts der aktuellen Herausforderungen sollten hingegen Entlastung und Vereinfachung angesagt sein.“ Der Reformansatz dürfe nicht zu Lasten der Unternehmen gehen.

Bundesweit sind in dem Zuge der Reform 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, in Sachsen sind es rund 2,5 Millionen. Das jährliche Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit rund 14 Milliarden Euro. In Sachsen werden jährlich etwa 500 Millionen Euro über die Grundsteuer eingenommen.

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