Mit Blick auf junge Männer, die sich als Dschihad-Touristen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anschließen, haben westliche Regierungen schon mehrfach angekündigt: Diese müssten nach einer Rückkehr in ihre Heimat mit der vollen Härte des Strafrechts rechnen.
Nun hat sich auch die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof eingeschaltet. Die Taten, welche die IS-Kämpfer derzeit in Syrien und Irak verübten, dürften vielfach auch als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren sein, erklärte Fatou Bensouda in Den Haag.
Ausländische Kämpfer zu belangen - das wäre ein neuer Ansatz
Die internationale Justiz habe in einigen Fällen die Befugnis, gegen diese Männer zu ermitteln. Denn unter den IS-Kämpfern seien auch solche, deren Heimatländer das Statut des Strafgerichtshofs unterzeichnet haben: "Jordanien, Tunesien, auch europäische Staaten", sagte die Juristin im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. "Wir prüfen längst unsere Möglichkeiten."
Der Internationale Strafgerichtshof kann nur gegen Personen ermitteln, die ihre Verbrechen entweder in einem Mitgliedstaat des Gerichtshofs begehen oder die zumindest Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind. Deshalb hatte das Weltstrafgericht sich bislang nie in den syrischen Bürgerkrieg eingeschaltet: Syrien hat das Statut des Gerichtshof nie unterzeichnet. Bensoudas Ansatz, zumindest ausländische Kämpfer zu belangen, sogenannten Foreign Fighters, ist neu.
Möglichkeit für Ermittlungen wird geprüft
Die Haager Chefanklägerin Bensouda sei dazu unter anderem von dem Außenminister Libanons ermuntert worden, erklärte sie. "Das nehmen wir dankbar auf. Entscheidungen treffen wir aber natürlich alleine." Bislang sei noch keine Entscheidung gefallen, ob es in Den Haag offiziell Ermittlungen gegen IS-Kämpfer geben werde - noch prüfe man diese Möglichkeit.
Allerdings räumte Bensouda auch ein, dass strafrechtliche Ermittlungen im Herrschaftsgebiet des IS mit enormen praktischen Schwierigkeiten verbunden sein würden.