Göttingen:Polizeidirektion Göttingen setzt Bodycams ein

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In Südniedersachsen tragen Polizisten bei ihren Einsätzen künftig Bodycams. Die Göttinger Polizei habe als erste von landesweit sechs Polizeidirektionen ihre...

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Göttingen (dpa/lni) - In Südniedersachsen tragen Polizisten bei ihren Einsätzen künftig Bodycams. Die Göttinger Polizei habe als erste von landesweit sechs Polizeidirektionen ihre Beamten mit den kleinen Kameras ausgestattet, teilte die Polizei am Dienstag mit. Seit Anfang Dezember stehen demnach 57 Bodycams zur Verfügung. Die Polizisten tragen die Geräte in Schulterhöhe an den Uniformen.

Rechtliche Grundlage ist das lange umstrittene neue Polizeigesetz mit erweiterten Befugnissen, das der Landtag im Mai verabschiedet hat. Vom Einsatz der Kameras verspricht sich die Polizei nach Angaben einer Sprecherin eine deeskalierende Wirkung und mehr Schutz der Beamten vor tätlichen Angriffen.

„In den vergangenen Jahren hat die Gewalt, der sich Polizeibeamtinnen und -beamte im täglichen Dienst ausgesetzt sind, in der Häufigkeit, aber auch der Intensität spürbar zugenommen“, sagte der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig. Der Einsatz von Bodycams sei ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Beamten. Ein Pilotprojekt in der Polizeiinspektion Hildesheim habe gezeigt, dass die Kameras gerade auch in heiklen Situationen eine deeskalierende Wirkung hätten. „Ich weise darauf hin, dass der Einsatz der Bodycams bei Versammlungen unzulässig ist und sie dort nicht zur Anwendung kommen werden“, betonte Lührig.

Die mit einer Bodycam ausgerüsteten Beamten sollen ein gut sichtbares Schild an ihrer Uniform tragen, das auf die Videoaufzeichnung hinweist. „So wollen wir bewusst die deeskalierende Wirkung der Kameras unterstützen“, sagte der Leiter der Polizeiinspektion Göttingen, Thomas Rath. „Dennoch ist den Beamtinnen und Beamten natürlich gleichsam bewusst, dass die Dokumentation des Einsatzgeschehens möglicherweise auch von beiden Seiten in einem gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren als Beweismittel genutzt werden könnte.“

Unter bestimmten Bedingungen dürften nach Paragraf 32 des neuen Gesetzes zur Gefahrenabwehr sowie zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten entsprechende Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden, erklärte die Sprecherin. Dabei sollten die Aufnahmen erforderlich sein, um eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten oder Dritter abzuwenden. Außerdem müsse die Aufzeichnung offen erfolgen, also für den Betroffenen erkennbar. Grundsätzlich würden alle Aufnahmen nach 28 Tagen automatisch gelöscht, wenn sie nicht als Beweismittel benötigt werden.

Künftig sollen die Kameras allen Inspektionen der Polizeidirektion Göttingen zur Verfügung stehen. „Die Bodycams werden jetzt sukzessive von den Polizeidirektionen angeschafft und in Betrieb genommen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Hannover am Dienstag zum weiteren Vorgehen in den anderen Regionen Niedersachsens.

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