Innere Sicherheit:Deutsche Behörden schoben 2017 schon 36 "Gefährder" und andere Islamisten ab

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So sehen die Fußfesseln aus, die die Behörden in Deutschland derzeit auch bei islamistischen "Gefährdern" einsetzen. (Foto: Susann Prautsch/dpa)
  • Seit 2004 ist der neue Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes in Kraft, durch den Islamisten aus Deutschland leichter abgeschoben werden können.
  • Damals rechnete die Justiz mit einer regelrechten Abschiebewelle, doch jahrelang passierte nur wenig.
  • Erst seit dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt wollen die Bundesländer mehr den inzwischen 700 "Gefährdern" in Deutschland abschieben.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, München

Am 30. Juli 2004 trat der verschärfte Abschiebe-Paragraf gegen Islamisten in Kraft, und schon kurz darauf begannen große politische Ankündigungen. Nordrhein-Westfalens damaliger Innenminister Fritz Behrens (SPD) ging von etwa 50 Islamisten aus, vorwiegend aus Jordanien, Tunesien und Algerien, die er jetzt rasch abschieben könne. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein (CSU) sprach von "mehr als zwei Dutzend Personen aus dem islamistisch-extremistischen Bereich" in Bayern, die man endlich loswerden könne, sein hessischer Kollege Volker Bouffier (CDU) von "etwas mehr als zehn".

Die Justiz stellte sich damals auf eine regelrechte Welle von Abschiebungen islamistischer "Gefährder" ein, ermöglicht durch den speziell auf diese zugeschnittenen Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes, auf den die Innenminister lange gewartet hatten. Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kamen die Richter des für Ausländerrecht zuständigen 1. Senats schon mal zusammen, sie installierten eine Rufbereitschaft: Tag und Nacht, auch an Wochenenden und Feiertagen sollte gewährleistet sein, dass ein "Gefährder" sofort vor einen Richter komme.

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Innenministerien schickten keine Anträge

Doch dann? Jahrelang blieb man so im Standby-Modus, erinnert sich die damalige Vorsitzende des Ausländerrechts-Senats des Gerichts, Marion Eckertz-Höfer. Aber die Richter staunten. Ihr Telefon schwieg. Von den Innenministern kamen keine Abschiebe-Anträge.

Erst jetzt, nachdem das Attentat auf die Menschen am Berliner Breitscheidplatz eine neue Diskussion über ausreisepflichtige Islamisten ausgelöst hat, ist Bewegung in die Sache gekommen. Unter "Gefährdern" verstehen Sicherheitsbehörden Personen, denen Terroranschläge zuzutrauen wären. Im Jahr 2017 wurden bislang 36 Gefährder und sogenannte "relevante Personen" aus der islamistischen Szene abgeschoben, erfuhren Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR aus Sicherheitskreisen. Sieben dieser Personen wurden allein im Juli und August abgeschoben. Die häufigsten Zielländer waren demnach Tunesien, Algerien und Bosnien.

Im Vergleich zur Gesamtzahl der Gefährder heute ist das zwar immer noch keine spektakuläre Abschiebe-Welle. Die Länder zählen insgesamt mehr als 700 Gefährder und etwa 410 "relevante Personen", die etwas weniger gefährlich sind. Allerdings besitzen etwa die Hälfte dieser insgesamt gut 1100 Islamisten einen deutschen Pass, sodass eine Abschiebung nicht in Frage kommt.

Einige weitere haben EU-Pässe. Nur etwa ein Drittel sind weder Deutsche noch EU-Staatler, können also abgeschoben werden. Und von diesen sind nur ein Drittel ausreisepflichtig. Das heißt, die Zahl der Islamisten, die Deutschland überhaupt abschieben könnte, liegt nur bei etwa 100.

Hinzu kommt, dass von diesen 100 einige bereits im Ausland sind. Denn auch Dschihad-Reisende bleiben bei den deutschen Behörden als "Gefährder" auf dem Schirm. So kommt es, dass die 36 Islamisten-Abschiebungen, die seit März 2017 plötzlich passiert sind, eine beachtliche Größe darstellen.

Niedersachen wollte "Gefährder"-Paragrafen erstmals nutzen

Der Erfolg geht unter anderem auf die Zusammenarbeit der Länder und des Bundes im Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum in Berlin-Treptow zurück, wo sich verschiedene Experten einmal monatlich in einer Arbeitsgruppe namens "Status" treffen und die Namen aller ausreisepflichtigen Gefährder gemeinsam durchgehen - seit dem Berliner Attentat mit wesentlich größerer Energie.

Den ersten Versuch eines deutschen Innenministers, den "Gefährder"-Paragrafen 58a zur Abschiebung zu nutzen, hatte im Februar der Niedersachse Boris Pistorius (SPD) unternommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ihm mit Beschluss vom 21. März zugestimmt und auch anderen Innenministern Mut gemacht, das seit 2004 geltende Recht zu nutzen. Dieselbe Botschaft hatte das Gericht schon Jahre zuvor ausgesandt, war aber nicht gehört worden.

Gewiss, die rechtlichen Hürden für die beschleunigte Abschiebung eines "Gefährders" nach Paragraf 58a seien hoch, hatte die Richterin Marion Eckertz-Höfer auf einer Tagung in Stuttgart-Hohenheim im Januar 2005 erklärt. Bloße Vermutungen reichten nicht aus, um jemanden als "Gefährder" abzuschieben: "Eine Prognose verlangt eine nachvollziehbar begründete Aussage über den Eintritt eines in absehbarer Zeit zu erwartenden Ereignisses". Besonders konkret müsse das Anschlags-Szenario aber nicht sein. Und verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie etwa die Grünen geltend gemacht hatten, sah die Richterin auch nie.

© SZ vom 23.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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