Die Kontoauszüge der Kreisverbände kleiner Parteien bieten nur selten spannende Lektüre. Mal gehen ein paar Hundert Euro an Spenden für den Wahlkampf ein, mal fallen ein paar Tausend Euro an Unkosten für Plakate oder die Weihnachtsfeier an. Doch im Sommer 2017 geschah bei der AfD im Südwesten etwas Ungewöhnliches: Auf den im Sparkassenrot gehaltenen Kontoauszügen der "Alternative für Deutschland, Kreisverband Bodenseekreis", tauchten hohe Beträge auf, alle paar Tage oder Wochen kam mehr, immer aus der Schweiz, von einer dortigen Aktiengesellschaft, die angeblich mit Pharmaprodukten handelte.
Weil dies ziemlich auffällig war, schickte die Schatzmeisterin des AfD-Kreisverbands im August 2017 eine Mail an den Landesschatzmeister Frank Kral mit der Bitte um Rat. Ob sie ihn mit einer Frage belästigen dürfe, schrieb sie behutsam und fuhr fort: "Alice Weidel bekommt aktuell Zuwendungen für die Wahl. Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren tausend CHF. Was ist dabei zu beachten? Muss ich diese Beträge irgendwo melden oder bekanntgeben?"
Allein diese kurze Zusammenfassung der Kreisschatzmeisterin hätte höherstehende Parteifreunde in Alarmbereitschaft versetzen müssen. Nicht so sehr, weil jemand Geld schickte mit dem Hinweis "Wahlkampfspende Alice Weidel": Diese war die Spitzenkandidatin ihrer Partei bei der Bundestagswahl, das Gesicht der deutschen Rechten, und der Wille des Spenders war ziemlich eindeutig so zu verstehen, dass die AfD das Geld überwiegend für den Wahlkampf Weidels, die auch einen Wohnsitz in der Schweiz hat, einsetzen sollte.
Auslandsspenden sind grundsätzlich nicht erlaubt
Ziemlich eindeutig war aber auch, dass alle anderen Umstände dieser wiederholten Zuwendungen aus der Schweiz größeren Ärger verursachen könnten. Zum einen müssen sich Parteien sofort beim Bundestagspräsidenten melden, wenn sie Spenden in Höhe von mehr als 50 000 Euro vom selben Spender erhalten, damit soll gerade in Wahlkampfzeiten eine undurchsichtige Einflussnahme verhindert werden. Die Stückelung in Tranchen von 9000 Schweizer Franken sah so aus, als sollte eine Meldepflicht umgangen werden. Außerdem stammte das Geld aus einem Land, das nicht zur EU gehört. Solche Auslandsspenden sind grundsätzlich nicht erlaubt. "Weil wir nicht wollen, dass aus dem Ausland mit Finanzmitteln politische Strippen gezogen werden", sagt der Parteispenden-Experte Martin Morlok.
Der Landesschatzmeister der AfD aber ging in seiner Antwort auf die Fragen vom Bodensee gar nicht auf diese entscheidenden Punkte ein. Er fragte nicht nach, wie hoch die Spenden insgesamt seien, und er problematisierte auch nicht die Tatsache, dass das Geld aus der Schweiz kam. Er bat nur darauf zu achten, ob das Geld eine private Schenkung an Weidel war oder eine Parteispende und ob es eine Zweckbindung gebe - dann müsse das Geld für den Wahlkampf Weidels benutzt werden. Auch Weidel war, wie sie nun einräumt, ab September 2017 unterrichtet. Auch sie ließ eine Geschichte ihren Lauf nehmen, die der Partei nun großen Ärger bereiten könnte.
Der Fall wirft zum wiederholten Male ein Schlaglicht auf das schwierige Verhältnis der Partei zum Geld. Erst in den vergangenen Wochen hat ein Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Bundestagsfraktion festgestellt, dass in deren Finanzen großes Durcheinander herrscht. Es bestünden "erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung" im ersten Bundestagsjahr. Wegen der Vorgänge wurde der kommissarische Aufbauleiter der Fraktion von den Fraktionsvorsitzenden fristlos entlassen: Frank Kral, jener Schatzmeister aus Baden-Württemberg, der nun auch im Bodensee-Fall eine zentrale Rolle spielt - wobei Kral den Vorwürfen der Fraktionsspitze widerspricht und erklärt, er werde sich gegen die Kündigung wehren.
Der Fall vom Bodensee könnte für die AfD finanzielle, aber auch juristische Folgen haben. Weidel wird erklären müssen, wie sie mit der Spende umging und warum das Geld erst Monate nach der Wahl zurücküberwiesen wurde. Sie beruft sich darauf, dass die Spende ja nicht an ihre Person, sondern auf das Konto ihres Kreisverbands gegangen sei: "Ich wurde am Rande einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 von der Schatzmeisterin unseres Kreisverbandes darüber informiert."