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- Die Bundesregierung rückt trotz neuer Ermittlungen die Akten zum Wiesn-Attentat von 1980 nicht heraus. Noch immer gilt dasselbe Argument wie vor 35 Jahren: Gefahr für Leib und Leben der V-Leute, die damals die rechte Szene ausleuchten sollten.
- Erstmals soll der Einsatz von V-Leuten durch den Geheimdienst per Bundesgesetz geregelt werden. "Grundsätzlich" sollen keine Straftäter beschäftigt werden - Ausnahmen sind aber erlaubt.
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