Ihr ForumGeheimhaltung vor Strafverfolgung: Handelt die Bundesregierung richtig?

Kurz nach 22 Uhr explodierte die Bombe. Die Toten wurden geborgen, und die Stadt ließ, nur Stunden später, den Tatort überteeren.
Kurz nach 22 Uhr explodierte die Bombe. Die Toten wurden geborgen, und die Stadt ließ, nur Stunden später, den Tatort überteeren. AP

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt seit Dezember wieder zum Oktoberfestattentat. Doch die Bundesregierung will die Akten nicht herausgeben, die V-Leute von damals sollen geschützt werden. Die richtige Entscheidung?

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  • Die Bundesregierung rückt trotz neuer Ermittlungen die Akten zum Wiesn-Attentat von 1980 nicht heraus. Noch immer gilt dasselbe Argument wie vor 35 Jahren: Gefahr für Leib und Leben der V-Leute, die damals die rechte Szene ausleuchten sollten.
  • Erstmals soll der Einsatz von V-Leuten durch den Geheimdienst per Bundesgesetz geregelt werden. "Grundsätzlich" sollen keine Straftäter beschäftigt werden - Ausnahmen sind aber erlaubt.

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