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Ihr Forum:Geheimhaltung vor Strafverfolgung: Handelt die Bundesregierung richtig?

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt seit Dezember wieder zum Oktoberfestattentat. Doch die Bundesregierung will die Akten nicht herausgeben, die V-Leute von damals sollen geschützt werden. Die richtige Entscheidung?

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  • Die Bundesregierung rückt trotz neuer Ermittlungen die Akten zum Wiesn-Attentat von 1980 nicht heraus. Noch immer gilt dasselbe Argument wie vor 35 Jahren: Gefahr für Leib und Leben der V-Leute, die damals die rechte Szene ausleuchten sollten.
  • Erstmals soll der Einsatz von V-Leuten durch den Geheimdienst per Bundesgesetz geregelt werden. "Grundsätzlich" sollen keine Straftäter beschäftigt werden - Ausnahmen sind aber erlaubt.

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