Zwei Männer aus dem nordrhein-westfälischen Mönchengladbach stehen im Verdacht, das sogenannte "Manifest" von Stephan B. im Internet verbreitet zu haben. Das Dokument, das der mutmaßliche Attentäter von Halle an der Saale vor seiner Tat verfasst hatte, wurde von ihrer Wohnung in Mönchengladbach aus hochgeladen. Gegen beide wird offenbar wegen Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Die Verdächtigen bekamen am Wochenende erstmals Besuch von der Polizei. Am heutigen Mittwochmorgen nun erfolgte eine Durchsuchung mit richterlichem Beschluss. Dies zeigen Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR.
"Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen kann ich mich zum Sachverhalt derzeit nicht äußern", teilte Jan Steils, Sprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, auf Nachfrage mit.
Kampf gegen Terror:Gefährder von rechts
Behörden wollen Rechtsextreme mit denselben Mitteln verfolgen wie Islamisten. Die Opposition kritisiert, dass die Maßnahmen viel früher hätten kommen müssen.
Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA), die mit der Aufklärung des Anschlags in Halle betraut sind, konnten die Verdächtigen aus Mönchengladbach durch einen Hinweis aus dem Ausland identifizieren. US-Behörden sollen zuvor die IP-Adressen des Computers in der Wohnung übermittelt haben. Er steht demnach im Verdacht, das rund 15-seitige PDF-Dokument ("Manifest"), das Stephan B. erstellt haben soll, sehr zeitnah zur Tat im Internet veröffentlicht zu haben.
Einer der Männer soll der Polizei bereits am Wochenende bereitwillig seinen Computer ausgehändigt haben. Er soll zudem erklärt haben, Stephan B. nicht zu kennen. Politisch sei er selbst eher "links". Weder Polizei noch Verfassungsschutz ist die Person als Extremist bekannt.
Waffen werden auf DNA-Spuren untersucht
Die BKA-Ermittler der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) "Concordia" gehen dem Verdacht nach, dass einer der Mönchengladbacher mit dem Attentäter in Verbindung gestanden haben und über die geplante Tat informiert gewesen sein soll.
Derzeit versucht die Polizei zu ermitteln, ob Stephan B. bei seiner Tat möglicherweise Unterstützer oder Mitwisser hatte. Unter anderem werden die von ihm verwendeten Schusswaffen und Sprengsätze auf DNA-Spuren und Fingerabdrücke untersucht.
Stephan B. befindet sich in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihm Mord in zwei Fällen sowie versuchten Mord in mehreren Fällen vor. Er soll am 9. Oktober 2019 versucht haben, in die Synagoge von Halle einzudringen, um die darin befindlichen Gläubigen zu ermorden. Bei seiner Anhörung vor dem Ermittlungsrichter soll B. die Tat gestanden und mehrere Stunden lang ausgesagt haben.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass nur der PC-Besitzer verdächtigt werde. Tatsächlich wird offenbar gegen zwei Männer ermittelt, die beide auf den Computer Zugriff hatten.