Grundgesetzänderung:Kinderrechte gehören in die Verfassung

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Das Grundgesettz schützt mittlerweile ausdrücklich Tiere und Umwelt - aber nicht die Kinder. (Foto: picture alliance/dpa)

Die vom Bundesjustizministerium geplante Formulierung ist unzureichend und läppisch, weil sie das Kindeswohl weniger hoch hält als bereits geltendes Recht.

Kolumne von Heribert Prantl

Dieser Tage sind wieder die Sternsinger unterwegs. Kinder, als Heilige Drei Könige verkleidet, sammeln Geld für Kinder in Not. Es ist eine anrührende und erfolgreiche Aktion; vergangenes Jahr kamen 50 Millionen Euro zusammen. Hilfe besteht aber nicht nur in Geldspenden, sondern auch in der Stärkung von Rechten - der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Hier gibt es politische Defizite. Die Spendenbereitschaft ist größer als die zur Gewährung von Kinderrechten. Seit gut 30 Jahren wird darüber verhandelt, bisher vergeblich. Die Kinder von damals sind erwachsen; die Kinder von heute klopfen wieder an die Tür des Grundgesetzes. Das Grundgesetz schützt mittlerweile ausdrücklich Tiere und Umwelt - aber nicht die Kinder.

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