Mehr Frauen auf Chefposten in Firmen und im öffentlichen Dienst, das ist eine der wichtigsten Missionen von Familienministerin Manuela Schwesig. Als Ostdeutsche, Mutter und Jüngste im Kabinett hat sie bekanntlich wenig übrig für Bedenken gegen die sogenannte Frauenquote. Einwände gab es da reichlich, erst aus der Wirtschaft, dann aus unionsgeführten Ministerien, die schon mit dem Wort "Frauenquote" fremdeln.
Auf den Barrikaden sind aber auch diejenigen, die eigentlich Schwesigs Mitstreiterinnen sein müssten: die Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden. Sie warnen vor einer "Männerquote" im öffentlichen Dienst, manche halten Schwesigs Gesetzentwurf sogar für "absolut unzureichend".
Um zu verstehen, wogegen der Zorn sich richtet, sollte man wissen, dass das Gesetz, mit dem Schwesig mehr Frauen auf Spitzenposten befördern will, keineswegs nur die Förderung von Frauen vorsieht. Angestrebt wird die "gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Im Klartext heißt das: Sind Frauen in einem Betriebsteil oder auf einer Hierarchieebene der Verwaltung in der Minderzahl, soll ihnen mehr Einfluss gesichert werden. Das gleiche gilt aber auch für Männer.
Ihr Forum:Warum braucht Gleichberechtigung Quoten?
Männerquote gegen Frauenquote. Familienministerin Schwesig will Gleichberechtigung stärken. Angestrebt wird die "gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
"Wir hätten uns mehr gewünscht", sagt die Präsidentin des Juristinnenbundes
Hier aber beginnt der Ärger. Denn wenn Männer in manchen Jobs selten sind, dann meist, weil diese schlechter bezahlt oder wenig attraktiv sind. Die Altenpflege etwa, den Sekretärinnenposten oder den Beruf der Grundschullehrerin meiden Männer nicht wegen Diskriminierung, sondern weil es attraktivere Jobs für sie gibt, sagt die Präsidentin des Deutsche Juristinnenbundes, Ramona Pisal: "Eine strukturelle Benachteiligung von Männern kann ich nicht erkennen." Die Förderung von Männern per Gesetz sei "überflüssig".
Pisal bewertet Schwesigs Gesetzentwurf grundsätzlich positiv und warnt davor, ihn zu zerreden. Immerhin schreibe er erstmals eine gesetzliche Quote fest. "Wir begreifen das als ersten Schritt", sagt sie. "Aber wir hätten uns natürlich mehr gewünscht."
Solche Töne sind in etlichen Verbänden zu hören, die bis Dienstag zu Schwesigs Referentenentwurf Stellung nehmen sollen. Gefragt sind da oft Frauenverbände, die seit Jahrzehnten für Gleichberechtigung kämpfen. Nach den bleiernen Jahren unter der Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hofften sie auf einen Quantensprung unter SPD-Ministerin Schwesig - und stehen nun vor einem Entwurf, den nicht alle für einen Fortschritt halten.
Bewerbung als Führungskraft:Warum Frauen sich nicht trauen
Durchsetzungsstark, offensiv - männlich? Frauen sind in Führungspositionen noch immer rar. Viele Unternehmen klagen, sie hätten zu wenig weibliche Bewerberinnen. Schuld daran sind auch Stellenanzeigen, die Frauen abschrecken.
Die schärfste Kritik kommt derzeit aus dem Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbehörden der obersten Bundesbehörden (IMA). Zu ihm gehören rund 150 Gleichstellungsbeauftragte des Bundes, unter ihnen die Gleichstellungsbeauftragte im Familienministerium, Kristin Rose-Möhring. Ein Statement zum geplanten Gesetz mag sie nicht abgeben, sie ruft lieber gar nicht erst zurück. Vielleicht weiß sie, dass wenig Lob dabei herauskäme.
Nach der jüngsten Stellungnahme der IMA, die der SZ vorliegt, halten die Gleichstellungsbeauftragten des Bundes das geplante Gesetz für hochproblematisch. Für Protest sorgt hier die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes, das Frauen im öffentlichen Dienst fördern soll. Dass nun "Männerförderung" geplant sei, stoße auf "große Bedenken", heißt es. Auch wenn Männer in manchen Bereichen unterrepräsentiert seien, bedürften sie "keiner Förderung". Ministerin Schwesig sieht das anders: Eine gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter sei "zeitgemäß", sagt sie.
Die Gleichstellungsbeauftragten lassen nicht locker. Ein "entscheidender Rückschritt" sei, dass die bisher angestrebte Frauenquote von 50 Prozent im öffentlichen Dienst "verwässert" werde, schreiben sie. Im alten Gesetz galten Frauen als unterrepräsentiert, wenn sie weniger als die Hälfte eines Arbeitsbereichs stellten. In Schwesigs Entwurf heißt es, bei dieser 50-Prozent-Quote seien "geringfügige Abweichungen in Höhe von bis zu fünf Prozent unschädlich". Inakzeptabel, finden die Gleichstellungsbeauftragten. So werde der "paritätische Ansatz" des Gesetzes untergraben, lange bevor das Ziel erreicht sei.
Das Gesetz gibt den Frauen nur ein "stumpfes Schwert", so die Gleichstellungsbeauftragte
Und es gibt weitere Einwände. Auch in Zukunft sollen Gleichstellungsbeauftragte kein Klagerecht in der Sache erhalten. Werden sie bei einer Postenvergabe nicht gehört, können sie zwar klagen. Aufschiebende Wirkung hat eine Klage nicht. Der erfolgreiche Bewerber bleibt also auf seinem Posten. "Das ist der absolute Witz", sagt Regine Mertens, Vorsitzende im Bonner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der Bundesbehörden. Wer mehr Frauen in Führungspositionen wolle, dürfe ihnen kein "stumpfes Schwert" in die Hand drücken.
Auch sei es ein Rückschritt, dass die Gleichstellungsbeauftragte nun "frühzeitig" gehört werden soll. Bisher hieß es: zum "frühest möglichen Zeitpunkt", also schon in der Planungsphase einer Personalentscheidung. Das Familienministerium hatte ursprünglich auch geplant, die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten erheblich zu vergrößern. Das wurde kassiert, man hatte sich irgendwie verrechnet.
Monika Schulz-Strelow stößt leise Stoßseufzer aus, wenn sie an solche Geschichten erinnert wird. Sie ist Präsidentin der Initiative "Frauen in die Aufsichtsräte", die am Donnerstag zu einer Tagung in Berlin lädt. Natürlich wird es da auch um Schwesigs Gleichstellungsgesetz gehen. 108 börsennotierte Unternehmen müssen demnach von 2016 an eine feste Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten erfüllen.
3500 etwas kleinere Betriebe müssen sich von 2015 an selbst zu einer Frauenquote verpflichten. "Da hätte ich mir Sanktionen bei Nicht-Erfüllung gewünscht", sagt Monika Schulz-Strelow. "Aber wir sollten erst einmal froh sein, wenn die Sache gesetzlich geregelt ist."
Mehr war nicht rauszuholen, vorerst, ist die Botschaft. Oder um es mit den Worten der Ministerin zusagen: "Ich gehe davon aus, dass es weiter Diskussionen gibt." Sie will nicht locker lassen bei der Quote, hat Manuela Schwesig neulich gesagt: "Viele haben sich mehr erhofft. Ich auch."