Seit acht Monaten versuchen Richter des Hamburger Oberlandesgerichts herauszufinden, ob eine der größten Befürchtungen des Flüchtlingsherbstes 2015 wahr geworden ist. Es ist die Sorge, dass sich Terroristen unter den Strom der Schutzsuchenden mischen, dass also die Strategen des sogenannten Islamischen Staats (IS) ihre Auftragsmörder als Flüchtlinge tarnen, um sie einzuschleusen.
Drei Syrer stehen in Hamburg vor Gericht, sie sind 19, 20 und 27 Jahre alt. Im September 2016 waren sie in Flüchtlingsheimen in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinbek nahe Hamburg festgenommen worden, der Verdacht lautete, sie seien vom IS gezielt nach Deutschland geschickt worden. Es war zuletzt fast beruhigend, dass die Hinweise alle recht vage blieben: Die Anklage basierte auf Indizien und den Aussagen eines eigenwilligen Zeugen in Libanon; zudem sollen die drei Syrer einen IS-Schleuser benutzt haben und gefälschte Pässe. Viel mehr nicht. "Schwere Vorwürfe, dünne Beweise", schrieb der Prozessbeobachter des Hamburger Abendblattes. Die Verteidiger plädierten am Dienstag auf Freispruch. Einer von ihnen, Robert Podgajny, warf den Anklägern sogar vor, einen "politischen Prozess" inszeniert zu haben.
Dann bekam Podgajnys Mandant das letzte Wort. Alles war eigentlich schon zu Ende, keine Zuschauer mehr im Saal. Und für alle überraschend erklärte der älteste der drei Angeklagten, Mohamed A. aus Aleppo: Ja, er sei vom IS geschickt worden. Drei Monate lang habe er beim IS in Raqqa trainiert, an vier verschiedenen Waffen sei er ausgebildet worden. Ein IS-Mann habe sein Passfoto gemacht, man habe ihm 1500 Dollar für die Reise gegeben. Aus vor allem finanziellen Gründen sei er im Sommer 2015 von der Freien Syrischen Armee zu der Terrormiliz übergelaufen.
Zu einer Kontaktaufnahme kam es dann nicht mehr
A. nannte auch Namen: Der IS-Funktionär Abu Walid al-Suri - derselbe Mann also, der auch die Pariser Attentäter vom November 2015 geschickt haben soll - habe ihn beauftragt. A. solle nach Deutschland gehen und Asyl beantragen. Sobald er einen Aufenthaltstitel habe, solle er sich melden. Dann würde es Anweisungen geben.
Zu einer Kontaktaufnahme kam es dann nicht mehr, vermutlich weil schon am 17. Dezember 2015, also drei Wochen nach der Einreise A.s über die Balkanroute, deutsche Polizisten bei ihm anklopften mit der Warnung: Wir haben dich im Auge.
Draußen vor dem Hamburger Gerichtsgebäude war es am Dienstagabend schon dunkel. Drinnen wurde es nun laut zwischen Verteidigern und Bundesanwälten. Die Ankläger wollten wissen: Was genau sollte A. in Deutschland tun? Er sei an vier Waffenarten ausgebildet worden, wiederholte A. daraufhin nur. Seine beiden jüngeren Mitangeklagten, Ibrahim M. und Mahir al-H., belastete er ausdrücklich nicht. Sie habe er auf der Balkanroute kennengelernt. Sie seien echte Flüchtlinge.
Nun muss sich zeigen, was an dem Geständnis dran ist. Denkbar ist, dass A. mit einem Schuldspruch rechnete und durch ein falsches Geständnis die Strafe mildern wollte. Bis dahin war der Prozess für ihn allerdings recht positiv verlaufen. Der Sinneswandel kam aus heiterem Himmel, sein Verteidiger war völlig verdutzt. Wollte Mohamed A. im letzten Moment doch sein Gewissen erleichtern?