Kriminalität:Berlin will Geldwäsche-Kontrolle verbessern

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(Foto: Silas Stein/dpa)

Die Hauptstadt wehrt sich gegen das reformierte Geldwäschegesetz, denn mit einem neuen Passus wird eine besonders anfällige Branche geschont: die Notare.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Das Land Berlin verlangt vom Bund, mehr gegen Geldwäsche zu tun. Mithilfe einer Bundesratsinitiative will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vor allem erreichen, dass die Arbeit von Notaren besser überprüft werden kann. "Notarinnen und Notare sind deshalb interessant, weil Sie ohne notarielle Beurkundung bekanntermaßen kein Grundstück kaufen können", sagte Behrendt am Donnerstag. Grundstückskäufe wiederum können zur Geldwäsche genutzt werden. Ähnlich sei es zum Beispiel bei der Gründung von Gesellschaften - ein weiterer Weg, um illegal erworbene Gelder in legale Geschäfte zu stecken. Behrendt sagte: "Wir gehen davon aus, dass Berlin in hohem Maße im Fokus von Geldwäschern liegt."

Seit August kann die Taskforce kaum Verdachtsfälle mehr melden

Da Notare der Aufsicht des Landgerichts unterliegen, hatte Berlin bereits im Januar 2020 als erstes Bundesland eine besondere Ermittlungsgruppe für diese Branche zusammengestellt. Hintergrund dafür war die Feststellung, dass 2018 von bundesweit 77 000 gemeldeten Verdachtsfällen auf Geldwäsche gerade einmal acht von Notaren angezeigt worden waren. Dies hängt auch damit zusammen, dass Notare einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen und Unregelmäßigkeiten nur anzeigen dürfen, wenn es eindeutige Anhaltspunkte dafür gibt. Die Taskforce Geldwäsche des Landgerichts hingegen konnte auffällige Geschäfte den zuständigen Behörden bereits bei einem geringfügigeren Verdacht melden.

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Seit aber der Bund im August das Geldwäschegesetz neu fasste, braucht auch die Taskforce konkrete Hinweise auf Geldwäsche, um sich an die Strafverfolger wenden zu können. So sei "die Aufsicht faktisch geköpft" worden, sagte die zuständige Berliner Staatsanwältin Susann Wettley. So könne "ein jeder, der Geld waschen will, jetzt völlig sorgenfrei zu einer Notarin oder einem Notar gehen" - selbst recht dubiose Geschäfte dürften nicht mehr gemeldet werden. Als Beispiel nannte Wettley den Fall eines einschlägig bekannten 19-Jährigen, der Sozialleistungen bezog und trotzdem eine GmbH mit einer Einlage von 12 500 Euro Stammkapital gründete. "Hier können wir nicht einmal anfangen, zu ermitteln", sagte die Staatsanwältin.

Die Bundesratsinitiative Berlins zielt deshalb vor allem darauf ab, Ermittlergruppen wie die Berlins wieder so arbeiten zu lassen, wie das bis August möglich war. Justizsenator Behrendt vermutet aufgrund massiver Kritik durch die Interessenvertretungen der Notare, dass die Änderung des Geldwäschegesetzes auf die erfolgreiche Arbeit der Taskforce zurückgeht. "Dass es da einen Zusammenhang gibt, ist relativ naheliegend", sagte Behrendt. "Diese Regelung gelangte kurz vor der Sommerpause auf wundersame Weise in das Gesetz."

Behrendt will auch erreichen, dass der Bereich, aus dem Notare bemerkenswerte Vorgänge melden sollen, ausgeweitet wird. Bislang gilt er hauptsächlich für Immobiliengeschäfte, nach Vorstellung des Justizsenators soll er zukünftig auch die Gründung von Gesellschaften umfassen. Bei den von der Taskforce ermittelten Fällen stand nur ein Drittel im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, zwei Drittel betrafen Firmengründungen.

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