Mainz:Nur noch vier Amtsgerichte für Abschiebehaft zuständig

Hände in einer Justizvollzugsanstalt auf Gitterstäben. (Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild)

Für die Anordnung von Abschiebehaft sind in Rheinland-Pfalz mit Jahresbeginn nur noch vier Amtsgerichte zuständig. Mit dieser Konzentration solle das oft sehr...

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Mainz (dpa/lrs) - Für die Anordnung von Abschiebehaft sind in Rheinland-Pfalz mit Jahresbeginn nur noch vier Amtsgerichte zuständig. Mit dieser Konzentration solle das oft sehr schwierige Verfahren zügiger erledigt werden, teilte Justizminister Herbert Mertin (FDP) am Montag in Mainz mit. Wenn eine Ausländerbehörde annimmt, dass sich ein Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung einer angeordneten Abschiebung entziehen will, kann sie beim Amtsgericht beantragen, dass ein Richter Abschiebehaft anordnet.

Bisher war dies an allen 46 Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz möglich. Künftig sollen diese Anträge nur noch an den Amtsgerichten Bingen, Koblenz, Trier und Speyer bearbeitet werden. Nach Angaben des Ministeriums stieg die Zahl eingegangener Verfahren von 150 im Jahr 2013 auf 600 im Jahr 2018. Davon entfielen 47 Prozent auf das Amtsgericht Bingen.

Auch in Koblenz, Trier und Speyer seien „bereits erhebliche praktische Erfahrungen und Expertise vorhanden“, erklärte das Ministerium nach Veröffentlichung der neuen Regelung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung. Die Standorte seien auch wegen ihrer Nähe zu Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sowie zum Abschiebegefängnis in Ingelheim für die Behandlung der Verfahren besonders geeignet.

Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Den Betroffenen steht nach der Anordnung einer Abschiebehaft der Beschwerdeweg offen - dafür sind dann mit Beginn des neuen Jahres die Landgerichte Mainz, Koblenz, Trier und Frankenthal zuständig.

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