Potsdam:AfD will gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz klagen

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Dennis Hohloch (AfD) nimmt an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Archivbild)

Nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall für Rechtsextremismus will die Brandenburger AfD gegen die Beobachtung durch den Geheimdienst...

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Potsdam (dpa/bb) - Nach der Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall für Rechtsextremismus will die Brandenburger AfD gegen die Beobachtung durch den Geheimdienst vor dem Landesverfassungsgericht klagen. „Es handelt sich hier um die Bespitzelung eines politischen Gegners durch die Regierung und allem voran durch das CDU-geführte Innenministerium“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, am Dienstag. „Die Zielstellung ist ganz klar: Hier soll die Opposition unterdrückt werden.“ Dagegen werde der Landesvorstand der AfD vor dem Landesverfassungsgericht klagen, kündigte Hohloch an.

Dagegen erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann, es sei richtig, dass der Verfassungsschutz die Brandenburger AfD als Verdachtsfall einstufe und genauer hinschaue. „Die AfD sucht ganz gezielt die Verbrüderung mit dem Nazi-Milieu, (...), es gibt keine Abgrenzung und keine Form von Distanzierung“, meinte Redmann. „Vielmehr scheint es das Programm der AfD zu sein, das verfassungsfeindliche Nazi-Milieu in die politische Arbeit zu integrieren und sich als ihr politischer Arm zu gerieren.“

Auch SPD-Fraktionschef Erik Stohn betonte, die Brandenburger AfD habe sich als „Magnet für Rechtsextreme entwickelt“. „Sie fühlt sich als Spitze dieser Bewegung“, meinte Stohn. Seine Fraktion sehe sich in ihrer Haltung zur AfD bestätigt und lehne auch weiterhin die Zusammenarbeit mit ihr ab.

„Wir bezeichnen den brandenburgischen Landesverband seit langem als rechtsextrem“, sagte der Potsdamer Extremismusforscher Gideon Botsch der Deutschen Presse-Agentur. „Das schließt nicht aus, dass es einzelne gibt, die nicht rechtsextrem sind, aber die spielen im Landesverband keine nennenswerte Rolle.“ Ähnlich wie der Verfassungsschutz schätzte Botsch ein, dass der AfD-Landesverband Brandenburg „sehr stark „Flügel“-orientiert sei.

Der bisherige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz ist einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der sich mittlerweile nach eigenen Angaben aufgelöst hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.

Im Mai erklärte der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft von Kalbitz in der Partei mit Mehrheit für nichtig und führte als Grund Kontakte im rechtsextremen Milieu an. Kalbitz geht dagegen rechtlich vor. Am Freitag soll vor dem Berliner Landgericht über die Klage von Kalbitz verhandelt werden.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat die AfD im Land unter Beobachtung gestellt. Formal wurde der Landesverband als Verdachtsfall eingestuft: Nach Angaben des Potsdamer Innenministeriums dürfen dabei zur Beobachtung alle nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden, wenn dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

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