Berlin:Kündigungen und Räumungsklagen gegen Mieter der „Rigaer 94“

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Fahnen und Transparente hängen von den Balkonen des blauen Hauses in der Rigaer Strasse 94. (Foto: Carsten Koall/dpa)

Der Streit um das teilbesetzte Haus "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain wird die Justiz noch länger beschäftigen. Es sei allen Mieterinnen und Mietern sowie...

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Berlin (dpa/bb) - Der Streit um das teilbesetzte Haus „Rigaer 94“ in Berlin-Friedrichshain wird die Justiz noch länger beschäftigen. Es sei allen Mieterinnen und Mietern sowie Bewohnern der 31 Wohnungen gekündigt worden, sagte Eigentümer-Anwalt Alexander von Aretin am Dienstag am Rande eines Räumungsverfahrens vor dem Amtsgericht Kreuzberg. Betroffen seien neben Altmietern alle Menschen, die bei Durchsuchungen der Polizei in dem Gebäudekomplex im Oktober 2021 angetroffen worden seien. Damals waren bislang unbekannte Wohnungen sowie ein Tunnelstück zum Nachbarhaus entdeckt worden.

Auch im aktuellen Räumungsverfahren gewann die Hauseigentümerin - eine Firma mit Sitz in Großbritannien - neue Erkenntnisse: Laut Polizei befanden sich in der Zwei-Zimmer-Wohnung lediglich Matten und Fitnessgeräte. „Der Raum wird vom Kollektiv als Sportraum genutzt“, so der Klägeranwalt. Er sieht darin eine Zweckentfremdung der Räume, die eine Kündigung rechtfertigen. Als weiteren Grund führt er an, die Mieterin dulde die rechtswidrigen Zustände in dem Gebäudekomplex, der als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene gilt und wo es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei kommt.

Richterin Sarah Körting hätte dazu am Dienstag gerne die Mieterin gehört, die seit 1992 einen Vertrag für die zunächst besetzte Wohnung besitzt. Diese war jedoch nicht persönlich erschienen, sondern nur ihre Anwälte. Bekannt sei jedoch, so die Richterin: Die Mieterin nutzt die Wohnung selbst seit rund 20 Jahren nicht mehr, ist dort nicht gemeldet. Ihre Mandantin nutze die Wohnung noch sporadisch bei Berlin-Besuchen, hieß es von ihren Anwälten.

Diese überraschten die Gegenseite mit einem Vorschlag: Statt der alten Mieterin zu kündigen und die Wohnung zu räumen, solle der Vertrag auf eine neue Mieterin übertragen werden - und brachten die Interessentin mit zum Prozess. „Coole Idee“, meinte Anwalt von Aretin und schloss einen Vergleich nicht aus. Kurzerhand wollte er sich aber nicht darauf einlassen, erst müsse das bisherige Mietverhältnis geklärt werden. Am 29. März will das Gericht in der Sache entscheiden - es sei denn, die Beteiligten haben sich vorher geeinigt.

Bereits am 21. März will das Landgericht Berlin verkünden, wie es im Streit um die illegale Linksautonomen-Kneipe „Kadterschmiede“ in dem Gebäudekomplex weitergeht. Auch dazu liegt ein Vergleich auf dem Tisch. Die Gespräche liefen, so die Anwälte der Kneipenbetreiber.

© dpa-infocom, dpa:220221-99-229506/3

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