Europawahlversammlung:Kandidatin punktet bei AfD mit Schlagwort der Identitären

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Irmhild Boßdorf, Kandidatin für einen Listenplatz der AfD für die Europawahl, spricht auf der AfD- Europawahlversammlung in der Messe Magdeburg. (Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Magdeburg (dpa) - Bei der Europawahlversammlung der AfD hat die Bewerberin Irmhild Boßdorf mit einem Schlagwort der Identitären Bewegung (IB) erfolgreich um Stimmen geworben. Die Politikerin aus Nordrhein-Westfalen forderte in ihrer Rede am Sonntag in Magdeburg eine „millionenfache Remigration“ und sagte, eher als den menschengemachten Klimawandel sollten die Deutschen den „menschengemachten Bevölkerungswandel“ fürchten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt die Identitäre Bewegung Deutschland in seinem aktuellen Bericht im Kapitel zu Rechtsextremismus auf. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr festgestellt, in der „massiven ausländerfeindlichen Agitation“ der Bewegung komme „eine Missachtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte zum Ausdruck, insbesondere der Menschenwürde und des Diskriminierungsverbots“. Aussagen wie „Remigration“ oder „Bevölkerungsaustausch stoppen“ seien ausländer- und islamfeindlich.

Zu den auf EU-Ebene aktuell laufenden Verhandlungen über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sagte Boßdorf, die bei der Wahl zu Listenplatz neun rund drei Viertel der Stimmen erhielt, diese seien „reine Makulatur“. Die Kandidatin der AfD führte weiter aus: „Denn im Außengrenzverfahren, werden überhaupt nur 20 Prozent aller Asylforderer betroffen, das betrifft nur 20 Prozent der Asylforderer.“ Menschen aus Somalia, dem Irak oder Afghanistan könnten aber weiter in Europa einen Asylantrag stellen.

Der Anteil von 20 Prozent, auf den sich die EU-Innenminister am 8. Juni in einem Mehrheitsbeschluss zur Reform des GEAS geeinigt hatten, bezieht sich allerdings nicht auf den Anteil der Menschen, die an den Außengrenzen das sogenannte Grenzverfahren durchlaufen und gegebenenfalls von dort in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden sollen. Vielmehr ist vorgesehen, dass dieses Schnellverfahren bei Asylbewerbern Anwendung finden soll, die aus Herkunftsländern kommen, bei denen die EU-weite Anerkennungsquote zuletzt bei weniger als 20 Prozent lag. In dieser Zeit will man die Schutzsuchenden verpflichten, in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

© dpa-infocom, dpa:230730-99-612213/4

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