Europäischer Gerichtshof:Was das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bedeutet

Europäischer Gerichtshof: Wie weitreichend ist das "Nein" des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung wirklich? Im Bild eine Computerfestplatte.

Wie weitreichend ist das "Nein" des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung wirklich? Im Bild eine Computerfestplatte.

(Foto: Matthias Balk/picture alliance/dpa)

Der EuGH hat das deutsche Datenspeichern ohne jeden Anlass für rechtswidrig erklärt. Doch das Urteil lässt ein paar Hintertürchen offen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Speicherung demnach dennoch rechtens. Welche Fälle das sind.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man könnte den Ausgang der Rechtssache C-793/19 u.a. als reichlich unspannend ansehen. Tatsächlich fiel das Urteil nämlich genauso aus, wie es allgemein erwartet wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Vorratsdatenspeicherung für EU-rechtswidrig erklärt. Genauso, wie er im April eine irische Regelung einkassiert hat. Und davor, im Jahr 2020, britische, belgische und französische Gesetze gerüffelt hat. Eine Niederlage mit Ansage also oder ein Sieg für den klagenden Internetdienstleister Space-Net und die deutsche Telekom. Und ein Sieg für die europäischen Grundrechte: Nach dem Inkrafttreten der EU-Grundrechtecharta im Jahr 2009 war der Datenschutz für den EuGH der erste große Testlauf als neues Grundrechtegericht. Man darf ihn, im Zwischenzeugnis des Jahres 13, als bestanden werten.

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