Luxemburg (dpa) - Stromkunden müssen vor Preiserhöhungen von ihrem Energieversorger genau über den Grund und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen von deutschen Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Die EU-Staaten müssten einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, mahnte der EuGH. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energieversorger.
EU:Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Stromkunden
Luxemburg (dpa) - Stromkunden müssen vor Preiserhöhungen von ihrem Energieversorger genau über den Grund und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen von deutschen Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Die EU-Staaten müssten einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, mahnte der EuGH. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energieversorger.
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