Süddeutsche Zeitung

EU:Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Stromkunden

Luxemburg (dpa) - Stromkunden müssen vor Preiserhöhungen von ihrem Energieversorger genau über den Grund und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen von deutschen Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Die EU-Staaten müssten einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, mahnte der EuGH. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energieversorger.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Luxemburg (dpa) - Stromkunden müssen vor Preiserhöhungen von ihrem Energieversorger genau über den Grund und Umfang informiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg festgelegt. Die Richter kippten Klauseln in Verträgen von deutschen Tarifkunden, nach denen Unternehmen die Preise einseitig anheben können. Die EU-Staaten müssten einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten, mahnte der EuGH. Die Entscheidung gelte auch rückwirkend. Konkret ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energieversorger.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141023-99-03642
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal