Bruxelles:Brüssel gibt grünes Licht für Easyjet-Air-Berlin-Übernahme

Brüssel (dpa) - Die EU-Wettbewerbshüter haben für die Übernahme von Teilen der insolventen Fluglinie Air Berlin durch Easyjet grünes Licht gegeben. Der Zusammenschluss werde ohne Auflagen genehmigt, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. "Die Pläne von Easyjet, bestimmte Vermögenswerte von Air Berlin zu übernehmen, werden den wirksamen Wettbewerb nicht mindern", meinte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. "Durch unseren Beschluss kann Easyjet seine Präsenz an den Berliner Flughäfen ausbauen und auf neuen Strecken zum Vorteil der Verbraucher in den Wettbewerb eintreten."

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Brüssel (dpa) - Die EU-Wettbewerbshüter haben für die Übernahme von Teilen der insolventen Fluglinie Air Berlin durch Easyjet grünes Licht gegeben. Der Zusammenschluss werde ohne Auflagen genehmigt, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. „Die Pläne von Easyjet, bestimmte Vermögenswerte von Air Berlin zu übernehmen, werden den wirksamen Wettbewerb nicht mindern“, meinte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. „Durch unseren Beschluss kann Easyjet seine Präsenz an den Berliner Flughäfen ausbauen und auf neuen Strecken zum Vorteil der Verbraucher in den Wettbewerb eintreten.“

Air Berlin hatte Mitte August Insolvenz angemeldet und Ende Oktober den Flugbetrieb eingestellt. Einen Großteil der Flotte will die Lufthansa übernehmen, einschließlich der lukrativen Teilgesellschaft Niki, einen kleineren Teil die britische Easyjet. Die EU-Kommission prüft derzeit noch die Lufthansa-Übernahme, die Frist für die erste Prüfungsphase läuft bis 21. Dezember. Es ist nun damit zu rechnen, dass das Easyjet-Angebot die befürchtete Vormachtstellung der Lufthansa abmildert.

Easyjet hatte unlängst bereits angekündigt, dem Branchenprimus Lufthansa auf innerdeutschen Strecken stärker Konkurrenz machen zu wollen. Von Berlin-Tegel plant die Gesellschaft etwa ab Anfang Januar pro Woche 250 Flüge nach Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München.

Die EU-Kommission muss bei europaweit relevanten Zusammenschlüssen prüfen, ob Wettbewerbsverzerrungen oder Nachteile für Verbraucher entstehen könnten.

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