Katholische Kirche:Neue Prüfung für Köln

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Mit dem Druck auf Kardinal Rainer Maria Woelki steigt auch der auf Verwaltungschef Markus Hofmann. (Foto: Oliver Berg/DPA)

Das Erzbistum kommt nicht zur Ruhe: Haben Kardinal Woelki und sein Vize Hofmann die Missbrauchsgutachten rechtswidrig beauftragt? Zwei Kirchenrechtler prüfen, der Vatikan ist informiert.

Von Annette Zoch, München

Es ist eine üppige Summe: Insgesamt 2,8 Millionen Euro hat das Erzbistum Köln in den vergangenen drei Jahren für Expertisen von außen ausgegeben - für ein Missbrauchsgutachten, für juristische Gutachten über dieses Gutachten, für ein zweites Missbrauchsgutachten und für eine Agentur, die sich mit Krisenkommunikation befasst.

Diese hohen, am Wochenende bekannt gewordenen Kosten hatten Kritik ausgelöst. Verantwortlich für die Vergaben waren Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki und sein Generalvikar Markus Hofmann. Nun gibt es begründete Zweifel an ihrem Vorgehen. Die Vergaben würden nun kirchenrechtlich geprüft, informierte das Erzbistum Köln am späten Dienstagabend. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.

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Demnach kamen noch am Dienstagabend der Vermögensrat und das Domkapitel zusammen. In dieser Sitzung informierte Weihbischof Rolf Steinhäuser, der als Apostolischer Administrator während der Auszeit Woelkis das Erzbistum leitet, über Hinweise, wonach die beiden Gremien bei der Auftragsvergabe nicht einbezogen worden seien, wie es das Kirchenrecht eigentlich vorschreibt. Er habe auch den Vatikan informiert, sagte Steinhäuser. An diesem Mittwoch gab es auch eine Sitzung der Hauptabteilungsleiter im Erzbistum, über deren Inhalt aber nichts bekannt wurde.

Während Woelki sich zurzeit nicht in Köln befindet, ist sein Stellvertreter Markus Hofmann weiterhin an entscheidender Stelle tätig. Zwar ruht sein Posten als Generalvikar, als Verwaltungschef ist er aber weiter im Amt. Hofmann habe beim Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, um Beurlaubung gebeten. Das hat dieser aber abgelehnt. Rom will zunächst das Ergebnis der kirchenrechtlichen Prüfung abwarten.

Bezahlt wurde aus dem "Fonds der Bedürfnisse des Bistums"

Bezahlt worden sei das Geld, so das Erzbistum, nicht aus Kirchensteuern, sondern aus dem "Fonds der Bedürfnisse des Bistums". Doch ist dieses Geld zweckgebunden? Das Erzbistum Köln teilte der Süddeutschen Zeitung auf Anfrage mit, der Fonds sei "ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen des Erzbischöflichen Stuhls zu Köln". Er sei von Kardinal Frings in den 50er-Jahren eingerichtet und "mit Solidarabgaben von Priestern des Erzbistums in den 50er und 60er Jahren bestückt" worden.

Zweck des Fonds sei die "ideelle und materielle Förderung besonderer kirchlicher Bedürfnisse und Anliegen im Erzbistum Köln. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für kirchliche Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen, deren Finanzierung im laufenden Haushalt des Erzbistums Köln in der Regel nicht vorgesehen ist". Die gesamten Kosten der unabhängigen Untersuchungen seien aus diesem Fonds bezahlt worden.

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Hier stelle sich die Frage, ob die Zahlung von 820 000 Euro an eine PR-Agentur mit einem solchen Zweck vereinbar sei, sagt Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Uni Münster: "Die Beauftragung einer PR-Agentur halte ich definitiv nicht für einen kirchlichen Zweck."

Aber auch das Vergabeverfahren wird kritisiert: Der Codex Iuris Canonici (CIC), das Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts, legt fest, dass ein Bischof bei Verwaltungsakten, "die unter Beachtung der Vermögenslage der Diözese von größerer Bedeutung sind", den Vermögensverwaltungsrat und das Konsultorenkollegium - in Köln ist das das Domkapitel - hören muss. Insbesondere gelte diese Zustimmungspflicht für sogenannte Akte "der außerordentlichen Verwaltung".

Kirchenrechtler Schüller: Der bischöfliche Stuhl ist kein Selbstbedienungsladen

Was darunter falle, setzen die Bischofskonferenzen der Länder fest. In Deutschland sind dies, gemäß einer Partikularnorm von 2002, der "Abschluss von Kauf- und Werkverträgen (...) soweit der Wert von 500 000 Euro im Einzelfall überschritten ist". Ob auch juristische Gutachten und Verträge mit PR-Agenturen als solche Werkverträge gelten und damit zustimmungspflichtig werden, wird nun geprüft. Das alles wird öffentlich just zu dem Zeitpunkt, an dem das reformierte kirchliche Strafrecht in Kraft tritt. Darin werden auch finanzielle Vergehen künftig schärfer bestraft - rückwirkend gilt das nicht. Doch auch schon vor der Gesetzesreform konnten Verstöße geahndet werden, so Schüller.

"So schnell wie möglich, idealerweise bis Jahresende", so das Erzbistum, soll geprüft werden. Schüller gehört nach eigenen Angaben nicht zu den von Weihbischof Steinhäuser beauftragten Kirchenrechtlern. Ihn erinnere dieser Vorgang "frappierend an Franz-Peter Tebartz-van Elst", sagt Schüller. Der ehemalige Bischof von Limburg habe für seine Bauvorhaben auch Geld gebraucht "und hat sich das dann aus dem dicken Portemonnaie des bischöflichen Stuhls genommen", so Schüller. "Das ist aber nun mal kein Selbstbedienungsladen." Für Generalvikar Hofmann und am Ende auch Kardinal Rainer Maria Woelki könne es eng werden, glaubt der Kirchenjurist: "Bei Geld versteht Rom keinen Spaß."

Weihbischof Steinhäuser, der als Verwalter die Stellung halten soll bis zur Rückkehr Kardinal Woelkis Anfang März, sei offenbar allseits unterschätzt worden, sagt Schüller: "Ihm ist es zu verdanken, dass Hofmann diese Zahlen nun öffentlich machen musste." Unter Steinhäuser herrsche im Erzbistum eine ganz andere Stimmung, sagt auch Diplomtheologin Maria Mesrian, Sprecherin von Maria 2.0 in Köln. "Hauptamtliche erzählen von der respektvollen Gesprächsatmosphäre. Das sagt ja schon alles, wenn sich Menschen darüber freuen, dass respektvoll mit ihnen umgegangen wird."

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wird das Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts als Codex Ius Canonici bezeichnet. Es heißt jedoch korrekt Codex Iuris Canonici.

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