Düsseldorf:Reul zu AfD-Verbot: „Im Moment würde ich nein sagen“

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NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) spricht während einer Veranstaltung. (Foto: Oliver Berg/dpa)

In der Debatte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gegen ein Verbot der Partei ausgesprochen....

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Düsseldorf (dpa/lnw) - In der Debatte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz hat sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gegen ein Verbot der Partei ausgesprochen. „Im Moment würde ich nein sagen. Denn sie sind in vielen Parlamenten, haben viele Mitglieder und ganz viele Anhänger. Ein Verbot birgt die Gefahr einer Wagenburg und da habe ich keine Lust drauf. Ich finde, wir müssen die Leute zurückholen, sonst ist die Schlacht verloren“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Dienstag).

Ein paar AfD-Abgeordnete im Parlament stören Reul nach eigenen Angaben zwar, viel entscheidender sei im Umgang mit der Partei jedoch etwas anderes: „Wir müssen an die Wähler kommen, die von uns glauben, wir sagen ihnen nicht die Wahrheit, verraten nie die Nationalität von Tätern. Wenn wir dann noch sagen, wir verbieten euch, dann geht das schief, glaube ich.“

Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beginnt am Dienstag eine Berufungsverhandlung im Streit um die Einstufung der AfD. Reul rechnet dabei zumindest mit mehr Klarheit für die Politik. „Das ist ein zentrales Verfahren, weil danach klar ist, arbeitet die AfD gegen die Verfassung oder nicht? Sind das Extremisten oder nicht?“, sagte er. „Und es würde uns auch absichern in der Art, wie wir mit denen umgehen.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte im Jahr 2022 diese Sicht. Gegen das Urteil aus Köln hat die Partei Berufung eingelegt. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter klären jetzt in einer mündlichen Verhandlung, ob die Einschätzung des BfV rechtens ist.

© dpa-infocom, dpa:240311-99-303587/2

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