Abschiebung von Sami A.:Leck mich, Gericht

Verfassungsgericht zu Äußerungsrechten von Regierungsmitgliedern

Selbst das Bundesverfassungsgericht wird bisweilen missachtet, etwa im Falle einer NPD-Wahlkampfveranstaltung in Wetzlar.

(Foto: dpa)

Wenn Behörden wie im Fall Sami A. nicht tun, was Gerichte anordnen, lässt sich das nicht mit "gesundem Menschenverstand" rechtfertigen. Es ist Sabotage des Rechtsstaats - und ein Alarmzeichen.

Kommentar von Heribert Prantl

Das Deutsche hat sehr leibliche und deftige Redensarten, um Abwendung oder Abwertung auszudrücken. Der Satz "Rutsch mir den Buckel runter" gehört dazu. In der derben Variante heißt das "Leck mich". In der Literatur findet man sie bei Goethe, wo Götz von Berlichingen aus dem Fenster seiner belagerten Burg ruft: "Mich ergeben! ... Mit wem redet Ihr! ... Er kann mich --- (Schmeißt das Fenster zu)." In der Politik findet man solch drastische Kundgabe der Missachtung soeben im Fall Sami A.

Zwischen deutschen Staatsgewalten war ein solch verächtlicher Gestus bisher nicht üblich. Das hat sich geändert. In Deutschland geschieht etwas, was jahrzehntelang undenkbar war: Staatliche Behörden, gelenkt und geleitet von interessierten Politikern, missachten Entscheidungen der Gerichte. Der Fall Sami A. war nicht der erste. Es gibt etliche dieser Fälle, nicht nur im Flüchtlingsrecht; es sind Einzelfälle; sie addieren sich hoffentlich nicht zum Trend. Bei Sami A. war es so: Der Mann, von den Behörden als Gefährder bezeichnet, wurde gegen den Willen des Gerichts nach Tunesien abgeschoben; die Behörden haben das Gericht ausgetrickst. Das Gericht hat daraufhin die Rückführung des Flüchtlings angeordnet. Es war dies eine ohnmächtige Anordnung, ein Protest zu Protokoll.

Wirkliche Machtmittel hat das Gericht hier nicht. Es gibt keinen Straftatbestand, der "Missachtung gerichtlicher Verfügungen" heißt. "Rechtsbeugung" trifft die Sache nicht: Täter einer Rechtsbeugung können nach geltendem Gesetz nur Richter sein, nicht sonstige Amtspersonen. Ein Amtsträger, der Urteile missachtet, riskiert also, wenn er das mit Deckung der Politik macht, nichts - allenfalls ein Zwangsgeld, das er aber nicht selbst, sondern der Staat zahlen muss.

Wenn Behörden einfach nicht tun, was ein Gericht anordnet, sabotiert die zweite Gewalt die dritte. Die Behörden agieren am Gericht vorbei - entweder weil dessen Entscheidung der politischen Räson widerspricht, der sich die Behörden verpflichtet sehen; oder weil die Gerichtsentscheidung, wie die Behörde meint, der Öffentlichkeit nicht gut zu vermitteln ist. Wenn sich das häuft, zerbricht der Rechtsfrieden. Er basiert darauf, dass die anderen Staatsgewalten die Autorität des Rechts so anerkennen, wie sie von den Gerichten verkörpert wird - und zwar auch dann, wenn ihnen die Entscheidung nicht passt. Eine rechtsstaatliche Ordnung geht ganz selbstverständlich davon aus, dass das so ist. Aber das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich. Das ist nicht nur in der Türkei oder in Polen so, wo sich die Institutionen nicht mehr an die Entscheidungen ihres Verfassungsgerichts halten; das schleicht sich auch in Deutschland ein. Jeder Einzelfall ist ein Alarmzeichen.

Es gilt, sensibel zu sein für die Erosion von Rechtsstaatlichkeit

Ein paar dieser Fälle, alle aus dem Jahr 2018. Fall 1: Das Bundesverfassungsgericht verfügt, dass die NPD zu einer Wahlkampfveranstaltung in die Stadthalle von Wetzlar darf. Die Stadt verweigert gleichwohl den Zutritt. Fall 2: Das Verwaltungsgericht München ordnet an, dass sechs Flüchtlingskinder den regulären Schulunterricht besuchen dürfen. Die Kinder werden auf politische Weisung hin vom Rektor wieder weggeschickt. Fall 3: Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet das Münchner Umweltministerium, ein Konzept zur Luftreinhaltung vorzulegen. Es präsentiert nach Monaten einen Schrieb, der vom Gericht als "Blabla" bezeichnet wird. Ansonsten geschieht gar nichts. Man nennt das Ignoranz.

Im Steuerrecht heißt das "Nichtanwendungserlass": Das Bundesministerium der Finanzen weist die Finanzverwaltung an, die Grundsätze eines Urteils des höchsten Finanzgerichts einfach nicht anzuwenden. Nur im entschiedenen Einzelfall soll das Urteil beachtet werden, in allen vergleichbaren Fällen aber nicht. Die Haltung, die hinter diesen Erlassen steckt, ist leider ansteckend. Etwa in diesem Fall: Das Bundesverwaltungsgericht urteilte 2017, dass unheilbare erkrankte Patienten in Ausnahmesituationen einen Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel müsste deshalb Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis positiv bescheiden. Es tut dies aber nicht. Der Politik ist das recht so, obwohl es nicht Recht ist. Ist es zu böse, hier von Rechtsverweigerung zu reden?

Es gilt, sensibel zu sein für die Erosion von Rechtsstaatlichkeit. Im Fall Sami A. ist es so, dass die Anordnung des Gerichts, den abgeschobenen Mann nach Deutschland zurückzuholen, auf viel Unverständnis stößt; man solle doch froh sein, dass man den Mann los sei. Mit solchem Denken ist man aber auch schnell die Rechtsstaatlichkeit los. Eine Behörde darf sich weder mit dem gesunden Menschenverstand noch dem Volksempfinden verbünden, um eine Gerichtsentscheidung zu konterkarieren. Das wäre eine Haltung, wie man sie von Autokraten kennt. Die verweisen gern aufs Volksempfinden und die Mehrheiten, von denen sie gewählt wurden, um dann Recht und Gesetz zu negieren.

Demokratie ist mehr als eine Statistik, mehr als eine Abstimmungsprozedur; sie ist auch Wertegemeinschaft. Die Macht der Mehrheit wird daher von der Macht des Rechts gebremst und kontrolliert. Wenn das nicht mehr funktioniert, wird die Demokratie suspekt, siehe Türkei. Die Demokratie braucht also den Rechtsstaat als Partner und Supervisor.

Jedes deutsche Urteil beginnt "Im Namen des Volkes". Das ist missverständlich. Viele Menschen glauben deswegen, die Entscheidungen müssten ein Volksempfinden zum Ausdruck bringen; andere halten sich selbst für das Volk und sind ungehalten, wenn ein Urteil ihrer Überzeugung widerspricht. Indes: Geurteilt wird auch deswegen im Namen des Volkes, um es daran zu erinnern, dass Recht und Gesetz es sind, die ein Volk konstituieren, wo es sonst ein wilder Haufen wäre. Der Fall Sami A. ist vom Gericht nach Recht und Gesetz entschieden worden.

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